Kindergeld als arbeitender Student

Hallo,
neben meinem Studium arbeite ich 12h pro Woche in einem Unternehmen. Dort bin ich nicht als Werkstudent, sondern als Teilzeitkraft angestellt.
Ich verdiene zuviel um Kindergeld zu bekommen; nur wenn ich in der Steuererklärung angebe, dass ich jeden Tag zur Arbeit fahre, würde ich unter das Einkommen kommen um Kindergeld zu bekommen(wegen Werbungskosten). Aber in Wirklichkeit bin ich durchschnittlich nur 2mal pro Woche in der Arbeit!
Prüft das Finanzamt nach wie oft ich in der Arbeit war??? Bekommt man Probleme, wenn das Finanzamt dies bemerkt???
Danke für eure Hilfe!

mit diesem Posting lieferst Du den Beweis auch noch frei Haus…

Das FA kann so was schon kontrollieren, wenn die wollen. Und es liegt nahe, dass eine Angabe wo das Gehalt noch nicht mal die Fahrtkosten deckt, nur getürkt sein kann.

Besonders angenehm, wenn Du es irgendwann in etlichen Jahren alles alles samt Zinsen und Strafe zurückzahlen darfst…

Also bleib sauber, bei solchen summen lohnt die Zockerei wahrlich nicht.

A.

hi,

zu prüfen wäre dann ab dem kommenden jahr, ob nicht gehaltsumwandlungen in betracht kommen. also aus bruttogehalt stfr. erstattungen für werbungskosten bzw. pauschal besteuerter arbeitslohn für entfernungspauschalenersatz.

ggf. rechnest du mal nach, vielleicht hilft ja auch weniger arbeiten? ich meine, vielleicht bekommst du wg. 200,- brutto monatlich das KiGeld von 154,- monatlich nicht. lohnt sich das wirklich? gerade in fragerichtung „langzeitstudium“?

du solltest dennoch den kindergeldantrag 2003 abgeben, einspruch einlegen und ruhen des verfahrens beantragen, da noch nicht abschliessend geklärt wurde, ob tatsaechlich maßgeblich sein soll „einkünfte & bezüge“ (zur zeit im gesetz) oder doch „einkommen“, also noch abzug von vorsorgeaufwendungen in betracht kommt. hierzu laufen m.E. noch verfahren. zu verlieren hast du dadurch nix.

mfg vom

showbee