Hallo
Meine Schwester ist Deutsche und hat seit ca 10 Jahren in Frankreich gearbeitet und Steuern bezahlt.( als Model selbstständig ) Ihr Freund ( Franzose ) und Sie haben jetzt ein Baby bekommen ( der Kleine hat die Französische Staatsbürgerschaft )Sie arbeitet nun nicht mehr, ihr Freund arbeitet, ist aber kein Großverdiener Frage: Haben die Beiden Anspruch auf Kindergeld ? Wer von den Beiden darf oder muss es beantragen und wo ? Nach was wird das Kindergeld berechnet.Was für Zahlungen können Sie noch beantragen ?
Da meine Schwester in Deutschland nie gearbeitet hat gehe ich davon aus dass es kein Deutsches Kindergeld gibt.
Danke schon mal für Euer Fachwissen
Gruß
[email protected]
Kurze Rückfrage:
Sie lebt gemeinsam mit dem Vater und dem Kind in Deutschland?
Hallo,
Deine Schwester erhält Kindergeld, wenn sie ihren Aufenthalt in Deutschland hat oder zweite Möglichkeit: sie lebt in Frankreich, ist aber in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig heißt, dass das weltweit erzielte Einkommen komplett in Deutschland versteuert wird. Statt der Schwester könnte alternativ auch der Partner Kindergeld beantragen wenn er in Deutschland lebt und das Kind im gleichen Haushalt versorgt wird (unabhängig von Arbeits- oder Niederlassungserlaubnis). Nähere Infos gibts bei der Familienkasse.
- Kindergeld ist immer gleich hoch für das erste Kind 184€ pro Monat (maximal bis Vollendung des 25. Lebensjahres).
- Elterngeld (300€) kann dann beantragt werden, wenn der Wohnsitz in Deutschland ist.
- Kinderzuschlag (140€) kann nur erhalten wer Kindergeldanspruch hätte.
Mehr gibts nicht von staatlicher Seite…
Viele Grüße und Alles Gute, S.
Kurze Rückfrage:
Sie lebt gemeinsam mit dem Vater und dem Kind in Deutschland?
Nein sie leben alle 3 in Frankreich, und ich habe mich geirrt, sie hat doch in Deutschland gearbeitet und Steuern bezahlt bevor Sie nach Frankreich ging … also vielleicht dich Kindergeld aus Deutschland ?
Vielen Dank für die schnelle Antwort
Sie leben alle 3 in Frankreich !
Sie hat früher ist Deutschland gearbeitet, dann nur noch in Frankreich !
Sie ist steuerlich gesehen und auch wohnhaft FEST in Frankreich. Sie hat nichts mehr in Deutschland … außer die Staatsbürgerschaft
Meine Frage bezieht sich also eher auf das Recht einer Deutschen in Frankreich
Vielen Dank
Gruß Denise
hallo blackorwhitecat !
zunächst einmal geht leider aus deiner Anfrage nicht hervor , wo die beiden sich derzeit aufhalten - in Frankreich oder in Deutschland ?
Meines Wissens sind z.B. Rentenzahlungen ins Ausland möglich … ( allerdings mit etwas Abzug der Deutschen Seite !) - warum sollte dann kein Kindergeld nach Frankreich fließen können ?
Allerdings kann man die prozentuale Abzwackung der deutschen Seite verhindern , wenn für den Zahlungseingang ein deutsches Konto angegeben wird - von dem Konto könnte man in Frankreich ja per ec-karte die Abhebungen dann vornehmen ! Also clever planen ist angesagt…
Beantragt werden muss wohl auf deutscher Seite - denkt bitte an die Richtlinien, die für die Zahlungen des Kindergeldes zu Grunde gelegt werden.
Da sind z.B. die Altersgrenze - Schüler ja/nein - anzugebendes Einkommen - und evtl.die Tatsache, dass man als über 18 jährige als Ausbildungs- suchend bei der Agentur für Arbeit gemeldet sein muss, um Kindergeld zu bekommen…
Dabei kann auch das Datum in den Bewerbungen (also Kopie behalten),ganz entscheidend sein - für ein eventuell rückwirkend gezahltes Kindergeld. Bei meiner Tochter handelte es sich um 920,- Euro, obgleich sie Einkommen in Höhe von monatlich ca. 600 ,- Euro hatte !
Hoffentlich habe ich nichts vergessen - sonst bitte nochmal nachhaken - ich helfe sehr gern , wenn ich kann !
Liebe Grüße Andrea
Hallo!
Hier die Antwort auf Deine Frage:
Deutsche erhalten nach dem Einkommensteuergesetz Kindergeld, wenn sie in Deutschland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben oder im Ausland wohnen, aber in Deutschland entweder unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind oder entsprechend behandelt werden.
Ausführliche Informationen zum Kindergeld finden Sie auf der Internet-Seite des Bundesamts für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen.
Hallo Denise,
m.E. hat Deine Schwester dann auf deutscher Seite keine Ansprüche. Sorry.
Gruß, S.