Kindergeld als Steuerschuld?

Hallo,
meine Frage berifft die Berechnung der Steuerschuld im EKST-Bescheid. Gibt es zum Anspruch auf Kindergeld eine neue Rechtslage - speziell bei Geschiedenen? Ist es vom Finanzamt rechtens, das Kindergeld 1:1 als SteuerSCHULD zu den Forderungen an den Steuerzahler dazu zu rechnen? Die betreffenden Kinder sind beide minderjährig und ohne eigenes Einkommen und ganzjährig im Haushalt des Steuerzahlers gemeldet. Einzige Besonderheit: auf der Steuerkarte des Steuerzahlers ist wegen Scheidung lediglich ein Kind eingetragen.
Vielen Dank für jeden Tipp!

Hallo,

hier kann nur Folgendes passiert sein:
Im Steuerbescheid prüft das Finanzamt was günstiger ist, Kindergeld oder Kinderfreibetrag.
Ist der Kinderfreibetrag steuerlich günstiger, als die Auszahlung des Kindergeldes, so wird dieser steuermindernd berücksichtigt. Im Gegenzug wird das ausbezahlte Kindergeld gegen gerechnet.

Gruß
Lawrence

Hallo!

Des weiteren ist es nicht 1 Kind, was auf der Lohnsteuerkarte steht, sondern zwei Halbe :wink:

Viele Grüße
experttobe