Kindergeld als Student

Hallo zusammen,

ich hab zwei Fragen zum Thema Kindergeld:

  1. Müssen die Immatrikulationsbescheinungen für die kommenden Semester ohne Aufforderung zur Familienkasse geschickt werden oder erhält man Post, dass die Bescheinigungen eingereicht werden müssen?

  2. Ist die Kindergeldnummer ZWINGEND erforderlich?
    Oder reicht auch die Steuer-ID des Antragsstellers etc.?
    Wenn z.B. die Kindergeldnummer nicht mehr auffindbar ist.

Ich würde mich sehr über Antworten freuen!

Gruß herostarclash

Hallo herostarclash

  1. Müssen die Immatrikulationsbescheinungen für die kommenden Semester ohne Aufforderung zur Familienkasse geschickt werden

Weiß ich nicht, würde ich aber im Zweifel lieber tun. Schließlich will man ja was von denen. Natürlich in Kopie schicken, nicht im Original.

Wenn z.B. die Kindergeldnummer nicht mehr auffindbar ist.

Wird das Kindergeld nicht überwiesen? Die Kindergeldnummer steht dann auf dem Kontoauszug. Ich wüsste sonst meine Kindergeldnummer auch nicht.

Viele Grüße