Hallo zusammen!
Darf der Vater das komlette Kindergeld von 184€ bei seiner Unterhaltzahlung mit anrechnen?
LG
Tinka10
Hallo zusammen!
Darf der Vater das komlette Kindergeld von 184€ bei seiner Unterhaltzahlung mit anrechnen?
LG
Tinka10
kommt darauf an…gibt Fälle da ist das so, in der Regel abernur die Hälfte…
Hallo,
wenn das Kind minderjährig ist, wird das halbe Kindergeld auf den Barunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle angerechnet.
Ist das Kind volljährig, wird auf den (aus dem Einkommen der BEIDEN Eltern) errechneten Düsseldorfer-Tabellen-Unterhaltsbetrag das GANZE Kindergeld abgezogen.
Gruß
Ingrid