Kindergeld anspruch?

Guten Tag,

ich hätte mal ne frage bezüglich des kindergeldes…ich bin 20 jahre und werde ende februar 21.
ich bin seit 1 november arbeitslos bis ende märz, da ich 1.april dann 8jahre zur bundeswehr gehe.
ich hab meine ausbildung februar 2009 erfolgreich beendet und hab bis 31.10.09 fest gearbeitet.

könnt ihr mir sagen ob ich anspruch habe? ich hab schon gegoogelt usw aber finde keine zufriedenstellende antwort, zudem bin ich mir nicht sicher welchen antrag ich ausfüllen soll oder muss das mein vater tun?
Antrag Kindergeld (KG1) -/- Antrag auf Auszahlung des anteiligen Kindergeldes (KG11e) -/- Erklärung zu den Einkünften und Bezügen eines über 18 Jahre alten Kindes (KG5) -/- Mitteilung über ein Kind ohne Ausbildungs- oder Arbeitsplatz (KG11a) –

dankeschön:smile:

Hallo,

soweit ich weiss gibt es in Zeiten der Arbeitslosigkeit kein Kindergeld. Wenn Sie noch bei Ihrem Vater wohnen muss in der Tat ihr >Vater das Kindergeld beantragen. Er bekommt dann sowieso alle erforderlichen Unterlagen zu geschickt.
Sie gehen 8 Jahre zur Bundeswehr, also als Soldat auf Zeit. Es kommt dann auf die Bezüge an welche sie erhalten.
Auskünfte dazu gibt Ihnen gern die Kindergeldkasse.
Ich kann Ihnen diesmal leider nicht weiter helfen.

mfg S. Kirscht

Wurde eine Ausbildung absolviert?
Bekommst du Arbeitslosengeld oder Harz4?
Kindergeld bekommst du bis zum 25. Lebensjahr, wenn du Harz4 erhälst in Ausbildung stehst oder Studium.
Das Kindergeld muss ein Elternteil beantragen.