Ein Kind, 18 Jahre, zieht aus dem Haus der Mutter aus. Nicht in Friedvoller Form.
Das Kind möchte jetzt das Kindergeld für sich beanspruchen. 1) steht dem Kind das Kindergeld zu?
Die Mutter teilt dem Kind nicht die Kindergeldnummer mit. Die Mutter bezieht weiterhin das Kindergeld obwohl das Kind schon bereits seit Monaten ausgezogen ist. 2) Ist sowas zu lässig?
Kann das Kind trotzdem irgendwie das Kindergeld beziehen?
Kindergeld ist prinzipiell für die Eltern zur „Aufwandsentschädinung“ für die Erziehung ihrer Kinder.
Nein, ist es nicht. Es dient zur Förderung der Familien oder so, jedenfalls recht unbestimmt. Wenn es irgendwem als Einkommen angerechnet werden muss (z. B. bei Alg2), dann wird es meistens den Kindern als Einkommen angerechnet.
Aufwandsentschädigung bzw. Entschädigung für den Dienstausfall für die Erziehung der Kinder ist eher diese neue Herdprämie (die offizielle Bezeichnung fällt mir im Moment nicht ein).
So hat IMHO ein Kind kein Anspruch auf Kindergeld,…
Ein Kind bis zu einem gewissen Alter (ca. 26), das sich noch in Ausbildung befindet, hat Anspruch auf das Kindergeld, wenn die Eltern nicht entsprechend Unterhalt zahlen.
Das Kind kann die Auszahlung auf sein Konto beantragen. Ich denke nicht, dass es unbedingt die Kindergeldnummer wissen muss. Da sollte vielleicht ein Anruf bei der Arbeitsagentur helfen. Vielleicht hilft auch die Website dieser Agentur weiter.
Die Eltern sind übrigens darüberhinaus verpflichtet, dem Kind Unterhalt zu zahlen, solange es noch keine Berufsausbildung hat (jedenfalls, solange es sich bemüht).
Wenn die Mutter ALG II bezieht, dann geht es hier im Zweifel fix nicht mehr um ein innerfamiliäres Problem sondern um möglichen Sozialbetrug!
Eigentlich läuft das Kind mit der Mutter in einer Bedarfsgemeinschaft. Ebendort wird Kindergeld als Einkommen des Kindes (!) gewertet. Zieht das Kind aus, dann fällt es in der Bedarfsgemeinschaft raus. Wird das nicht gemeldet, ist es eben Sozialbetrug.
Das gilt für die Konstellation, dass der Auszug gar nicht erst gemeldet wurde und womöglich noch Bedarfssatz für das Kind auf das Konto der Mutter geht, aber auch für den etwas „preiswerteren“ Fall, dass der Auszug zwar gemeldet wurde, aber die Mutter das Kindergeld schwarz „einsackt“.
Wenn die Mutter ALG II bezieht, dann geht es hier im Zweifel fix nicht mehr um ein innerfamiliäres Problem sondern um möglichen Sozialbetrug!
Wie wäre denn aber so eine Konstellation regulär zu lösen? Müsste die Mutter in eine kleinere Wohnung ziehen?
Wenn der „Vater“ (wieso in Gänsefüsschen?) nicht mehr die Unterstützung gewähren will, müsste der Sohn dann wieder zurück zur Mutter ziehen? Oder hätte er irgendwelche Ansprüche?
Wie auch immer, normalerweise hätte die Mutter ja gar keinen finanziellen Verlust, wenn sie das Kindergeld abtritt, da es ja sowieso verrechnet wird. Also kann man davon ausgehen, dass die Mutter entweder nicht durchblickt, oder mit sehr großer Wahrscheinlichkeit Gelder bezieht, die ihr nicht zustehen.
Das Kind müsste eigentlich doch auch Alg2 bekommen können. Zwar keine Miete usw., und nur den geringeren Satz, aber immerhin. Wenn der „Vater“ die Wohnung finanziert und dem Kind keine zweckungebundenen Gelder zukommen lässt, müsste das doch auch möglich sein. Das wird zwar auch mit dem Kindergeld verrechnet, aber es ist ja doch wenigstens ein bisschen mehr als nur das Kindergeld.
Das Kind kann ja auch einfach einen Antrag stellen. Es sollte aber trotz allem dies der Mutter wenigstens zwei Tage vorher mitteilen, es ist schließlich seine Mutter.
erstmal danke für die Nachricht. Also das Kind ist in den Ort gezogen wo es die schule besucht und seinen jahrespraktikumsplatz hat. ob es jetzt dem Arbeitsamt gemeldet wurde der umzug oder nicht kann ich nicht sagen, aber kann ich nachfragen.
Das kind ist ist nicht beim amt als arbeitslos gemeldet. es bestreit den unterhalt mit der hilfe des Vater der aber kein sorgerecht hat.
Die Mutter bezieht weiterhin das kindergeld. auf nachfrage bei der kindergeldkasse wollten die Beamten keine Information rausgeben weil ohne Kindergeldnmmer wird nichts unternommen. Die Mutter weigert die raus gabe der Kindergeldnummer.
Weil der Vater kein Sorgerecht für die Kinder hat. aber da die kinder ihm trotzdem am herzen liegen hilft er weiter hin aus.
Die Mutter hat bereits seit 18 Jahren nicht gearbeitet. der Vater sag ich mal so unterhält alles. die Mutter bekommt Unterhaltsgeld aus dem Unternehmen des Mannes.
Weil der Vater kein Sorgerecht für die Kinder hat. aber da die
kinder ihm trotzdem am herzen liegen hilft er weiter hin aus.
Was steckt denn da für eine krude Vorstellung hinter? Sorgerecht hat doch nix mit Unterhaltspflicht zu tun?!
Der Vater ist unterhaltspflichtig, weil er das Kind gezeugt hat. Anders herum hat das Kind ein Recht auf Unterhalt, auch noch bei Volljährigkeit, bis zum Abschluss der Berufsausbildung (wobei üblicherweise nur eine solche zu bezahlen ist).
Die Mutter hat bereits seit 18 Jahren nicht gearbeitet. der
Vater sag ich mal so unterhält alles. die Mutter bekommt
Unterhaltsgeld aus dem Unternehmen des Mannes.
Was denn nun? Ich dachte, sie bekommt Hartz? Vielleicht gibts mal eine saubere Zusammenfassung:
Wovon lebt die Mutter?
– Unterhalt?
– Wohngeld?
– Hartz IV
– Kindergeld?
– irgendetwas anderes?
Wovon lebt bisher das Kind?
– Unterhalt?
– Naturalunterhalt (dazu würde auch eine bezahlte Wohnung gehören)?
– Sonst irgendetwas?
hallo Petra, das ist eine etwas komplizierte Geschichte.
Kurzfassung, Vater Mutter getrennt, Unterhaltszahlung wurden nicht vom Amt festgelegt sondern das haben sich die Eltern untereinander abgemacht.
Mutters Einnahmen (die mir bekannt sind):
Hartz4
Kindergeld
Unterhaltsgeld (nicht offiziell) Festvereinbarter Betrag + wenn Sie gut jammert beim Vater gibt er mehr.
Dazu kommen noch Taschengeld was der Vater den Kindern extra zahlt 100€ die Mutter gibt den Kinder jeweils nur 30 Euro weiter.
Einnahmen Kind-1:
Taschengeld 30€
Das älteste Kind hat bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung. Wohnt noch bei der Mutter daheim.
Einnahmen Kind-2:
Mietkosten für die Wohnung
500Euro Unterhaltsgeld.
Ausgezogen wegen dem Jahrespraktikumsplatz und der Schule und weil es die Machenshaften der Mutter nicht mehr aushält.
(kein Friedvolles auskommen mit der Mutter daher)
Kind 2 wünscht sich noch als zusätzliches Einkommen das Kindergeld, darum wird gestritten. Ich suche eine möglichkeit dem Kind zwei zu helfen.
Das Leben ist kein Ponyhof
Mal abgesehen davon, dass hier der Steuerzahler bereits fröhlich beschissen wird und solche Fälle dann genau die sind, weshalb es heißt, alle HartzIVler wären Schmarotzer und mir bei so etwas richtig die Galle hoch kommt!
Das arme Kind mit bezahlter Wohnung und 500 Euro auf die Kralle soll sich mal in meinen Augen mal bedeckt halten. Da kann man ganz prima von leben. Das sind 50 % mehr, als der HartzIVler bekommt und weit mehr, als ein normaler Student zur Verfügung hat.
Vielleicht wäre es angesichts des schlechten Einflusses der Mutter (und des Vaters) mal sinnvoller, das Kind auf den Topf zu setzen und die Ansprüche runter zu fahren, dass irgendwer schon für den eigenen Wohlstand aufkommen will.
Und wenn das Kind wirklich was machen will gegen die Machenschaften der Mutter, dann kann es ja mal melden, was die Mutter so bekommt. Oder mal beim Jobcenter fragen, ob es Anspruch auf das Kindergeld hat…
Kind 2 wünscht sich noch als zusätzliches Einkommen das
Kindergeld
Wünschen kann man sich viel. Verdienen muss man es sich.
Ich suche eine möglichkeit dem Kind zwei zu helfen.
Wie gesagt, hilf ihm, in dem du ihm das klar macht. So hat er viel mehr vom und fürs Leben.
Dazu kommen noch Taschengeld was der Vater den Kindern extra zahlt 100€ die Mutter gibt den Kinder jeweils nur 30 Euro weiter.
Weiß das der Vater? Wäre das in seinem Sinne?
Könnte man den Vater bitten, das Taschengeld direkt an die Kinder auszuzahlen?
Einnahmen Kind-2:
Mietkosten für die Wohnung
500Euro Unterhaltsgeld.
Zahlt das alles der Vater?
Ich würde denken, dass dann dem Vater das Kindergeld zusteht, aber da alles so inoffiziell vor sich geht, kann man eigentlich nicht viel dazu sagen.
Allerdings sitzt die Mutter wirklich auf einem Pulverfass, aber das fällt nicht in die Verantwortung der Kinder.
Mal abgesehen davon, dass hier der Steuerzahler bereits fröhlich beschissen wird und solche Fälle dann genau die sind, weshalb es heißt, alle HartzIVler wären Schmarotzer und mir bei so etwas richtig die Galle hoch kommt!
Ja toll, dann würde ich mich an deiner Stelle mal mit der Mutter, von der hier die Rede ist, in Verbindung setzen.
Die anfragende Person ist weder identisch mit der Mutter noch vertritt sie deren Interessen, sondern die der Kinder, und kann ja wohl mit großer Wahrscheinlichkeit nicht für die Taten der Mutter verwantwortlich gemacht werden.
Das arme Kind mit bezahlter Wohnung und 500 Euro auf die Kralle soll sich mal in meinen Augen mal bedeckt halten.
Bist du neidisch, oder was? Es geht hier um die Ansprüche eines Kindes gegenüber seinen Eltern. Es ist nicht verboten, vielleicht noch nicht mal unnormal, als Student 500 Euro zum Leben zu haben, auch wenn BAFöG-Empfänger meistens weit weniger haben.
Wünschen kann man sich viel. Verdienen muss man es sich.
Sag mal, antwortest du hier nur, um deine schlechte Laune abzulassen?
Es bekommen alle möglichen Leute Kindergeld, ob sie es sich verdient haben oder nicht. Der Anspruch auf Kindergeld hängt nicht an bestimmten moralischen oder anderen Verdiensten.
Die Mutter bezieht weiterhin das kindergeld. auf nachfrage bei der kindergeldkasse wollten die Beamten keine Information rausgeben weil ohne Kindergeldnmmer wird nichts unternommen.
Nachdem ich die entsprechende Seite der Arbeitsagentur gelesen habe, würde ich anstelle des Kindes einfach einen Antrag auf Kindergeld stellen. Wie das dann geregelt wird, das kann die Behörde doch mit sich selber ausmachen. http://www.arbeitsagentur.de/nn_26546/zentraler-Cont…
Klar geben die ohne KG-Nummer keine Informationen raus, aber was für Informationen will das Kind denn haben? Ich dachte, es will Kindergeld haben, und keine Informationen.
Ich würde den Antrag nur schnell stellen, denn rückwirkend gibt es das nicht.
Ich würde aber wirklich der Mutter zwei Tage vorher bescheid sagen, es ist schließlich die Mutter. So hätte sie noch eine Chance, von sich aus die Sache klarzustellen, falls der Umzug nicht gemeldet wurde.
Die anfragende Person ist weder identisch mit der Mutter noch
vertritt sie deren Interessen, sondern die der Kinder, und
kann ja wohl mit großer Wahrscheinlichkeit nicht für die Taten
der Mutter verwantwortlich gemacht werden.
Nein, aber ich kann das Kind darin unterstützen, künftig einen sauberen Weg zu gehen, oder mit der Mauschelei weiter zu machen und auf der Betrügerei der Mutter aufzubauen.
Es wird im Zweifel höchste Zeit, diesem „Kind“ mal beizubringen, was richtig und was nicht richtig ist.
In der Konstellation dürfte der Berechtigte eigentlich der Vater sein, weil er der einzige ist, der Unterhalt leistet. Das Kindergeld stünde also dem Vater zu, nicht der Mutter.
Insofern wäre eine saubere Lösung, wenn er es einfach beantragt.
Ob der Vater mehr an Unterhalt zu zahlen hätte, als Miete + 500 Euro, hängt vom Einkommen des Vaters ab (das Kindergeld hat damit nix zu tun).
Alles, was sich in diesem Rahmen bewegt ist sauber - und nicht eine Fortführung des Beschisses am Sozialstaat, den du anscheinend zumindest teilweise in Ordnung findest.
Kann das Kind trotzdem irgendwie das Kindergeld beziehen?
a) Das Kind hat Anspruch auf Unterhalt. Falls die Eltern gar nichts zahlen, sollte beim Jugendamt geklärt werden, wie man die Eltern dazu bringt, das erhaltene KG plus Unterhalt zu zahlen.