Kindergeld anteilig gegen Unterhalt verrechenbar?

Mein Sohn ist ab März 2013 im 3. Semester, hat vorher eine 3,5 jährige Ausbildung erfolreich abgeschlossen, das Studium ist eine Weiterqualifikation zur Berufsausbildung, so dass mein Sohn nicht das elternunabhängige BAföG erhalten kann. Das Kindergeld i.H. von 184 Euro wird direkt an meinen Sohn von der Kindergeldkasse gezahlt. Mein Sohn erhält Vorausleistungen vom BAföG Amt, da noch geprüft wird, ob und wieviel Unterhalt sein Vater zahlen kann/muss. Ich, als Mutter, stehe im BAföG Bescheid mit 46 Euro/mtl. Unterhalt. Ist es richtig, dass mir die Hälfte des Kindergeldes zustehen würde, d.h. 92 Euro? Dann würde ich ja, abzgl. 46 Euro Unterhalt, den ich zahlen müsste an meinen Sohn 46 Euro zuviel zahlen. Leider finde ich dazu im Internet keine klare Aussage. Mein Sohn finanziert sich komplett selbst, hat zum BAföG noch einen 400 Euro Job und zahlt auch die WG Miete, Essen etc. selbst.

Hallo,

beim volljährigen Kind wird (Studenten) wird vom Unterhaltsbedarf erst das GANZE Kindergeld und das ganze eigene Kindeseinkommen (incl. BAFöG) abgezogen. Danach wird die Restsumme für beide Eltern gequotet aufgeteilt. Wer mehr verdient, zahlt mehr, heißt das. Der bekommt auch mehr Kindergeld auf den Kindesunterhalt angerechnet.

Das BAFöG-Amt wird also das Kindergeld schon vorab berücksichtigt haben.

Gruß

das weiss ich leider nicht

das kindergeld geht komplett an den sohn, wird aber auch voll an den unterhalt angerechnet…

Hallo, bin kein Experte meine aber das es so richtig ist das Sie die 46 Euro zahlen müssen, das Kindergeld steht ihm komplett zu. Allerdings ohne Gewähr.

MfG

Hallo,

Unterhalt, muss nach deutschem Recht NICHT mehr gezahlt werden, da ihr Sohn bereits eine abgeschlossene Ausbildung hat.
Generell aber richtig, dass das anteilige Kindergeld vom Unterhalt abgezogen werden muss.
Auch die Ausbildungsvergütung, Verdienst aus Arbeit ist ebenfalls anzurechnen.
LG

Moin

da er volljaherig ist steht im das Kindergeld in voller Hoehe zu.

Gruss

das hört sich aber gar nicht gut an. Hat der Sohn seinen (ab Januar ist es ja 450 Euro)Job nicht angegeben?
Ausserdem hat er eine fertige Berufsausbildung, da braucht man keinen Unterhalt mehr zahlen.
Wer behauptet das, dass Sie Unterhalt bezahlen müssen?
Da stimmt was nicht. Weder der Vater, noch die Mutter müssen zahlen. Der kann doch arbeiten gehen.
Ich kann Ihnen nur raten, nehmen Sie sich einen Anwalt.
Schicke Ihnen noch mal einen Link mit bezüglich Unterhalt bei Volljährigen.
Manches mal versteht man die eigenen Kinder nicht. Geht mir leider auch so.
MfG
http://www.trennungsfaq.de/unterhalt.html#volljaehrig

Das Kindergeld, so habe ich gelesen, ist eine Steuerermäßigung der Eltern. Das kannst du behalten, denke ich,…den Unterhalt den du zahlen mußt, wird nach Ermessen des Richters bestimmt,…wenn der Sohn eine Unterhaltsklage gegen dich führen sollte.

Hallo,
da Ihr Sohn scheinbar nicht mehr in Ihrem Haushalt lebt und volljährig ist, haben Sie keinen Anspruch auf Kindergeld. Ihr Sohn finanziert sich größtenteils selbst und der Unterhalt steht ihm ebenfalls zu.
Alles Gute

Hallo!

Sorry, so war das nicht gemeint. Im BAföG Bescheid steht das mit dem Unterhalt. Mein Sohn fordert das nicht von mir. Ich wollte nur wissen, ob das Kindergeld zu gleichen Teilen den Eltern zugerechnet werden kann. Im Antrag hat mein Sohn den 400 Euro Job angegeben. Er erhält nun Vorausleistungen vom Amt, das Kindergeld und das Geld aus seinem Minijob. Meine Frage ist, ob ich theoretisch noch die 46 Euro an ihn zahlen müsste? Die Studiengebühren übernehme ich ja auch, könnte er ja gar nicht von seinen geringen Einnahmen. Kann man dafür irgendwo eigentlich Zuschüsse o.ä. beantragen?
Herzlichen Dank vorab…

die einzigste Möglichkeit wäre bei der ARGE nach Berufsausbildungsbeihilfe zu fragen.
Nur ob die mit demGeld auskommen können, dass entscheiden nicht wir (wir sind leider auch davon betroffen), sondern dass sagt und der Gesetzgeber und Fakt ist, dass diese mit ca 650 Euro aus zu kommen haben, wenn diese alleine wohnen. Das Kindergeld steht Ihnen nicht zu, das bekommen die Kinder selber.
Unser Sohn bekommt mit Beihilfe 600 Euro und davon muss er auch seine Wohnung bezahlen. Die haben eine sehr komische Rechnung, wollen halt nichts zahlen:frowning:!
Wenn unsere Politiker mal mit dem Geld auskommen müssten, aber die haben ja ganz andere Summen.Es ist auch völlig egal wie die Gesetze sind, wenn die auch nur einen Cent zahlen sollen (was immerhin für die Zukunft Deutschlands ist), dann finden die immer noch ein anderes Gesetz, welches das erste wieder auf hebt.