Kindergeld anteilig?

Hallo,

ich habe bis 31.07.2003 gearbeitet und dabei deutlich mehr als den Kindergeldfreibetrag verdient.

Ab 04/2003 habe ich ein Studium begonnen, zum 31.07. habe ich gekündigt und danach kein Geld mehr verdient.

Gibt es eine Möglichkeit, für die Zeit vom 31.07.-31.12.03 Kindergeld zu beziehen?

ciao
Phil

Hallo Philipp!

Der Kindergeldanspruch besteht grundsätzlich ab April 2003, weil du da bereits das Studium begonnen hast. Das heißt, das Einkommen aus den Monaten April bis Juli wird berücksichtigt. Der Freibetrag liegt in deinem Fall bei 9/12 also 5358 €. Abziehen kannst du Werbungskoste, das sind in deinem Fall Fahrkosten zum Betrieb, in dem du bis Juli gearbeitet hast UND zur Uni bis Dezember 2003. Auch die Studiengebühren und Arbeitsmittel fürs Studium kannst du absetzen.

Es ist aber nicht möglich, den Anspruch auf die Zeit ab Juli zu begrenzen.
Alles Gute!
Wera

hi,

die einkünfte 04-07/03 werden als einkü´nfte für den zeitraum 04-12/03 angerechnet. wenn du unter dem maßgeblichen freibetrag geblieben bist, steht dir kindergeld zu.

der freibetrag für dich wäre demzufolge 9/12 x 7188 EUR.

entweder du schreibst nun was zu deinen einnahmen & werbungskosten und man kann ggf. weiterrechnen oder du musst selber prüfen.

mfg vom

showbee

Danke für eure Antworten!
Das war genau das, was ich wissen wollte :smile:

ciao
Phil