Der Kindergeldanspruch besteht grundsätzlich ab April 2003, weil du da bereits das Studium begonnen hast. Das heißt, das Einkommen aus den Monaten April bis Juli wird berücksichtigt. Der Freibetrag liegt in deinem Fall bei 9/12 also 5358 €. Abziehen kannst du Werbungskoste, das sind in deinem Fall Fahrkosten zum Betrieb, in dem du bis Juli gearbeitet hast UND zur Uni bis Dezember 2003. Auch die Studiengebühren und Arbeitsmittel fürs Studium kannst du absetzen.
Es ist aber nicht möglich, den Anspruch auf die Zeit ab Juli zu begrenzen.
Alles Gute!
Wera
die einkünfte 04-07/03 werden als einkü´nfte für den zeitraum 04-12/03 angerechnet. wenn du unter dem maßgeblichen freibetrag geblieben bist, steht dir kindergeld zu.
der freibetrag für dich wäre demzufolge 9/12 x 7188 EUR.
entweder du schreibst nun was zu deinen einnahmen & werbungskosten und man kann ggf. weiterrechnen oder du musst selber prüfen.