Ein Auszubildender wohnt noch Zuhause, sein Ausbildungsvertrag endet im Februar ohne Aussicht auf Übernahme. Er wird arbeitslos! Im Sommer will er aber wieder zur Schule gehen! Er beantragt für die Zeit bis zum Sommer Arbeitslosengeld. Dies wird genehmigt! Zuhause muss er absofort Kostgeld abgeben, da die Eltern kein Kindergeld mehr bekommen!
Nun erfährt er von Bekannten das es früher mal so war das man, wenn man genau weiß das man wieder zur Schule geht und die Arbeitlosigkeit wirklich nur eine Übergangszeit ist, Kindergeld weiter bekommen kann!
Nun fragt sich der Auszubildende natürlich ob es sowas heute auch noch gibt, was für Bedingungen erfüllt werden müssen!
Oder ob er sonst eine Möglichkeit hat, Wohngeld oder so.
Denn wenn er seinen Elter Kostgeld geben muss, bleibt nicht mehr viel vom Arbeitslosengeld über…
Muss der Auszubildende eigentlich weiterhin GEZ bezahlen?
Nun erfährt er von Bekannten das es früher mal so war das man,
wenn man genau weiß das man wieder zur Schule geht und die
Arbeitlosigkeit wirklich nur eine Übergangszeit ist,
Kindergeld weiter bekommen kann!
Nun fragt sich der Auszubildende natürlich ob es sowas heute
auch noch gibt, was für Bedingungen erfüllt werden müssen!
Kindergeld wird auch für ein Kind gezahlt, das arbeitslos ist und der Arbeitsvermittlung zur Verfügung steht, aber nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres.
Oder ob er sonst eine Möglichkeit hat, Wohngeld oder so.
Kinder, die im Haushalt der Eltern wohnen, haben keinen eigenen Anspruch auf Wohngeld. Es gibt aber Ausnahmen. Auskunft erteilt die zuständige Wohngeldstelle bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Es könnte sein, dass ein Empfänger von Arbeitslosengeld ergänzendes ALG II erhalten kann. Das ist allerdings unwahrscheinlich, wenn der Betroffene im Haushalt seiner Eltern lebt. Auskunft erteilt die zuständige Arbeitsagentur.
Muss der Auszubildende eigentlich weiterhin GEZ bezahlen?
Ja, wenn sein Einkommer höher ist als der Sozialhilfesatz, anderenfalls nicht. Eine Nachfrage bei der GEZ könnte sich lohnen.
Nun erfährt er von Bekannten das es früher mal so war das man,
wenn man genau weiß das man wieder zur Schule geht und die
Arbeitlosigkeit wirklich nur eine Übergangszeit ist,
Kindergeld weiter bekommen kann!
Ist immernoch so.
Nun fragt sich der Auszubildende natürlich ob es sowas heute
auch noch gibt, was für Bedingungen erfüllt werden müssen!
Einen Brief an die Familienkasse schreiben und mit dieser Begründung das Kindergeld beantragen.
Ein Nachweis darüber, dass man zu der kommenden Ausbildung angemeldet ist und darüber, dass dieser kommende Ausbildungsabschnitt nur im Sommer begonnen werden kann, ist hilfreich.
Hallo Joku,
mir ist so, als wenn zwischen den beiden Ausbildungsabschnitten jedoch nur max. 4 Monate dazwischen liegen dürfen, damit das KG ohne Unterbrechung weitergezahlt wird (so war zumindest die Auskunft in einem mir persönl. bekannten Fall).
MfG BM
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mir ist so, als wenn zwischen den beiden
Ausbildungsabschnitten jedoch nur max. 4 Monate dazwischen
liegen dürfen, damit das KG ohne Unterbrechung weitergezahlt
wird (so war zumindest die Auskunft in einem mir persönl.
bekannten Fall).
Die von Dir geschilderte Version ist die bekannteste und trifft in den meisten Fällen zu.