Kindergeld auf Hartz 4 angerechnet, aber

Hallo zusammen, vielleicht kann mir hier wer weiterhelfen, beim Sozialamt komme ich persönlich nicht durch.
Ich selbst bekomme Aufstockung zum Lebensunterhalt, mein Sohn ist für die Lehre in eine andere Stadt gezogen und hat da eine eigene kleine Wohnung. Das Kindergeld wurde (ab 18) verlängert und geht auf meinem Konto ein. Nachweislich (Überweisungsbelege) habe ich das Kindergeld für Miete, Nebenkosten, Internet, Handy und Bekleidung für ihn ausgegeben.
Ich verstehe nicht, warum es mir trotzdem als Einnahme angerechnet wird. Ohne Nachweise wäre mir das klar, aber es ist eindeutig das es für ihn verwendet wurde. Was kann ich tun und wo kann ich diesbezüglich die rechtliche Lage nachlesen. Etwas genaues dazu habe ich nicht ergoogeln können.
Vielen Dank fürs Lesen
Nikki

Hallo

Wofür das Kindergeld ausgegeben wird, ist bei Hartz 4 unerheblich, sofern man nicht gesetzlich dazu verpflichtet ist, das betreffende Geld für irgendeinen bestimmten Zweck auszugeben.

Man muss das Kindergeld nicht für das Kind ausgeben, sondern an das nicht mehr zu Hause wohnende Kind weiterleiten, so dass das Kind dieses Geld selber ausgeben kann.

Ich würde aber trotzdem Widerspruch einlegen mit der Begründung, dass das Geld praktisch gesehen ja weitergeleitet wurde, indem man damit halt die Unkosten des Sohnes in dessen Sinn beglichen habe.

http://www.hartziv.org/hartz-iv-und-kindergeld.html
Das mit nicht mehr zu Hause wohnenden Kindern steht ziemlich weit unten.

Am einfachsten wäre es vielleicht, wenn der Sohn beantragt, dass das Kindergeld direkt an ihn ausbezahlt wird. Dann können die gar nicht mehr auf die Idee kommen, es dir als Einkommen anzurechnen.

Viele Grüße

Genau das ist der Punkt. Vereinfacht doch so einiges.

1 Like

Vielen Dank für eure Antworten.
Widerspruch habe ich eingelegt - abgelehnt.
Seit Januar 2017 bekommt er das Kindergeld auf sein Konto, aber mir wurde das ein ganzes Jahr angerechnet :frowning:

Hi,
Wenn das Geld nachweislich für den Sohn ausgegeben wurde, der gar nicht in der Bedarfsgemeinschaft lebt und die Frist noch nicht abgelaufen ist: Klagen. Aber sich vorher beraten lassen.

Grüße

Uli

Nachfrage: Zählt denn der Sohn noch zur Bedarfsgemeinschaft? Ist er in diesem Zeitraum offiziell abgemeldet worden? Wie sieht es mit dem Mietanteil aus?

@ulischnee
Nein, er ist nicht in der Bedarfsgemeinschaft und wurde ordnungsgemäß abgemeldet. Er bekommt Lehrlingsgeld, hat also mit der Unterstützung für mich nichts zu tun. Als wir die Wohnung anmieteten, war er noch nicht geschäftsfähig, so geht die und Internet und … auf unser beider Namen. Natürlich wissen die Anbieter das es für meinen Sohn ist, die Wohnungsbaugesellschaft hat uns dazu auch ein Schreiben gemacht. Also erklärt das sie wissen das mein Sohn die Wohnung allein bewohnt.

Mir erklärt sich der Umstand nicht. Wenn ich das Kindergeld an meinen Sohn überweise, müsste er es an mich zurück überweisen, weil noch ein paar Euro zu den Gesamtkosten fehlen, die ich dazu gebe. Wie gesagt, ich bekomme Aufstockung, nicht nur Hartz4. Oder er überweist den Zahlungsempfängern seinen Teil und ich extra noch mal Kleingeld bis der Betrag rund ist…