Hallo,
ich (volljährig, zu Hause wohnend) möchte gerne dass das Kindergeld auf mein Konto umgeleitet wird. Bisher hat es mein Vater bekommen, der Beamter ist. Wie gehe ich da vor? Gibt es da spezielle Formulare für?
Gruß
Mac
Hallo,
ich (volljährig, zu Hause wohnend) möchte gerne dass das Kindergeld auf mein Konto umgeleitet wird. Bisher hat es mein Vater bekommen, der Beamter ist. Wie gehe ich da vor? Gibt es da spezielle Formulare für?
Gruß
Mac
Auch hallo.
ich (volljährig, zu Hause wohnend) möchte gerne dass das
Kindergeld auf mein Konto umgeleitet wird. Bisher hat es mein
Vater bekommen, der Beamter ist. Wie gehe ich da vor? Gibt es
da spezielle Formulare für?
Eigentlich nicht. Es ist schliesslich Sache des Kontoinhabers Daueraufträge anzulegen.
HTH
mfg M.L.
Neuantrag
Hallo Mac,
Auch bei unserem Junior war es so, daß er sein Kindergeld auf sein Konto wollte, als er ausgezogen ist. Wir haben der Familienkasse ein Fax geschickt, die haben jedoch nicht darauf reagiert. Als ich dann mal angerufen habe, meinten die, daß wir dann einen Neu-Antrag stellen müssten. Deshalb kriegen wir es immer noch auf’s Konto und geben es Ihm jeden Monat „bar auf die Hand“.
Gruß
Sticky
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hi,
da dein paps beamter ist, wird das kindergeld m.E. monatlich mit dem nettolohn ausgezahlt (in einer summe), er muss es also an dich weiterleiten, wenn du es willst. anspruch besteht aber nicht auf das KiG in EUR&Ct, sondern auf unterhalt während der ausbildung. wenn er den nicht in bar leisten will, kannst du nix machen.
wenn das KiG allerdings von der familienkasse kommt (der fall bei nicht öff-dienst oder nicht beamten), dann kann mit dem nächsten antrag einfach eine andere kontonummer angegeben werden. das kenn ich aus eigener erfahrung.
also, sprich mit den eltern.
gruss vom
showbee
Hallo Mac,
warum richtet Dein Vater keinen Dauerauftrag auf Dein Konto ein?
Gandalf
Hi Mac,
erstens möchte ich dir sagen, dass das Kindergeld nicht dir zusteht, sondern deinen Eltern, damit die deinen Unterhalt zumindest teilweise damit finanzieren können. Einen Anspruch darauf hast du also nicht.
Zweitens: Wie schon gesagt wurde, wird bei Beamten das Kindergeld mit dem Gehalt ausgezahlt. Technisch kann es also gar nicht auf dein Konto gehen.
Drittens wird dir nichts anderes übrig bleiben, als deine Eltern zu bitten, dass die dir Taschengeld oder Unterhalt geben, ob das nun aus dem erhaltenen Kindergeld oder dem Gehalt kommt, muss dir dabei egal sein.
Petz
Hi,
erstens möchte ich dir sagen, dass das Kindergeld nicht dir
zusteht, sondern deinen Eltern,
Einen Anspruch
darauf hast du also nicht.
das war früher anders. Hat sich das in den letzten Jahren geändert?
Zweitens: Wie schon gesagt wurde, wird bei Beamten das
Kindergeld mit dem Gehalt ausgezahlt.
Ist das nicht inzwischen bei allen Beschäftigten?
J~
Hi,
bevor du es an dich auszahlen lässt prüfe bitte ob du dadurch Ansprüche an z.B. BAföG o.ä. einbüßt.
J~
hi,
also: kindergeld steht den eltern zu, sh. § 1 Abs. 1 Satz 1 Bundeskindergeldgesetz: „Kindergeld nach diesem Gesetz für seine Kinder erhält , wer …“
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bkgg_1996/__…
und: die sache, das alle arbeitgeber das KiG als negative lohnsteuer an die arbeitnehmer auszahlen können gibt es seit 96 oder 97 nicht mehr, gibt es nur noch im öff. dienst!
gruss vom
showbee
bevor du es an dich auszahlen lässt prüfe bitte ob du dadurch
Ansprüche an z.B. BAföG o.ä. einbüßt.
hi,
nein, KiG ist keine anrechenbare einnahme im rahmen der bafög berechnung!
gruss vom
showbee
Hi,
wollen wir hoffen, dass du (nach heutigem Recht) Recht hast. Früher war es definitiv anders.
J~
wollen wir hoffen, dass du (nach heutigem Recht) Recht hast.
Früher war es definitiv anders.
hi,
nach meinen kenntnissen seit der bafög-reform per 01.04.2001 ist KiG nicht mehr anrechenbares einkommen. finde leider keinen nachweis im gesetz, aber ich kann es selber bestätigen, dass es bei mir (trotz angabe) nicht zu anrechnung kommt.
gruss vom
showbee
gefunden
wollen wir hoffen, dass du (nach heutigem Recht) Recht hast.
Früher war es definitiv anders.
hi,
studentenwerk aachen (als bafög-amt) schreibt:
http://www.studentenwerk-aachen.de/bafoeg/bafoeg/pro…
Zählt das Kindergeld als Einkommen?
Das Kindergeld zählt nach dem BAföG nicht als Einkommen und wird somit nicht auf den Bedarf angerechnet. Das Kindergeld ist keine Sozialleistung, sondern eine Steuersubvention, mit der der Unterhaltsaufwand der Eltern für ihre Kinder angemessen aufgefangen werden soll.
gruss vom
showbee
Allerdings:
Hi,
_Was zählt beim Kindergeld zum Einkommen?
Die Liste der Einkünfte und Bezüge, die das Kindergeld gefährden können, ist lang.
Hier die wichtigsten Einkunftsarten:
(…)
Also wird das BAföG auf das Kindergeld angerechnet was auf’s gleiche rauskommt
( Nunja, dachte schon es hätte sich was verbessert im Laufe der Zeit. Schade.
Grüße,
J~