Du bist als Ehemann für den Unterhalt Deiner Frau verantwortlich. Das heisst, Du kannst einen Antrag auf Kindergeld für sie stellen.
Dieser muss immer schriftlich erfolgen und setzt in Deinem Fall vorraus, das Du eine gültige Aufenthaltsgenehmigung oder die deutsche Staatsbürgerschaft hast.
Es wird überprüft, ob Dein Einkommen nicht aussreicht um Deine Frau allein zu versorgen.
Das ist so das, was ich jetzt gefunden habe. Du kannst aber noch einmal selbst nachschauen unter www.familienkasse.de , dort werden die gesetzlichen Grundlagen und Voraussetzungen genau erläutert.
Hallo,
zusätzlich zu dem, was änne schon geschrieben hat, ist die Voraussetzung für die Zahlung von Kindergeld ab dem 18. Lebensjahr eine Schul- oder Berufsausbildung.
Das würde allerding dem Wiedersprechen was ich jetzt von der Kindergeltstelle erfahren habe. Ich weis allerdings das das was du schreibst auch auf der seite der Kindergeldstelle geschrieben würde.
Das es sonderregelungen geben würde, und das das gepüft werden müsse.
Da du da tätig bist könntest du diese Ausage mal überprüfen.
Würde ich nett finden.
Problem ist ja das mann auch nach jahrelange tätigkeit nicht immer alles genau oder garnicht weis.
Habe das schon bei den Vorbereitungen zur Hochzeit erlebt das sich die Leute im Amt ersteinmal genauer mit dem problem beschäftigen mußten um eine genaue antwort zu geben.
(Ich bin im IT - Biz und habe nach einem jahr berufserfahrung auch nicht auf alles eine antwort grade weil es ständig änderungen gibt genau wie in der Gesetzgebung)