Kindergeld b. erw. Kind

Eine junge Frau (21) schließt jetzt (voraussichtlich) mit Fachabi ihre Schule ab. Sie wohnt noch bei der Mutter, ist über diese auch krankenversichert.
Dieser junge Mensch hat keinen Studienplatz u. keinen Ausbildungsplatz. Möchte erst mal „jobben“, bis es weitergeht.
Würde die Mutter bei diesem „Zustand“ sowohl kein Kindergeld mehr bekommen, als auch nicht mehr bei der Mutter mit krankenversichert,und die Mutter würde von Steuerklasse 2 in 1 rutschen (da allein erziehend) ?

Würde die Mutter diese - wenn einmal verlorenen Vorteile - wieder bekommen, wenn die Tochter dann ein Studium oder Ausbildung bekommen würde, oder heißt das: einmal weg, immer weg??

Vielen Dank für eine kompetente Info, der Fragestellerin bricht gerade alles weg.

Feliane

Für Kinder zwischen 18 und 25 Jahren gibt es nur Kindergeld, wenn es sich in Ausbildung oder in einer Zeit von höchstens 4 Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befindet. (Oder eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatz nicht beginnen/fortsetzen kann, aber offensichtlich will dieses Kind das ja auch gar nicht.)
Für das Kindergeld wäre es also in Ordnung, wenn das Kind zwischen Schulabschluss und Ausbildung/Studium erstmal 4 Monate jobbt. Wenn das Kind jedoch nach dem Fachabi längere Zeit arbeiten will, gibt es kein Kindergeld mehr. Entschließt sich das Kind nach längerer Zeit der Arbeit doch für eine Ausbildung, besteht ab dann wieder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeldanspruch.
Für die Steuerklasse II ist der Kindergeldanspruch entscheidend. Besteht dieser aus den oben genannten Gründen nicht, entfällt der Entlastungsbetrag, also die Voraussetzung für Steuerklasse II, man bekommt also Steuerklasse I.