Wenn eine 22 jährige Studentin von zu Hause auszieht, steht ihr dann automatisch Kindergeld zu?
Hintergründe:´
Sie erhält den Höchstsatz Bafög (580€), alleine davon kann sie aber nicht leben. Die Eltern wollen ihr das Kindergeld nicht geben, da sie behaupten sie bezahlen die Studiengebühren davon. Die Studentin ist nun ratlos, sie ist angewiesen auf das Kindergeld da sie sonst nicht durch kommt.
Wenn sie nun einen Abzweigungsantrag stellt, muss sie dann etwas beachten was gefährlich für sie werden könnte?
Wäre es in der Situation besser für sie wenn sie am Studienort ihren Erstwohnsitz macht damit die Familienkasse sieht sie wohnt wirklich nich tmehr zu hause?
Beim Zweitwohnsitz kommt sie ja jedes Wochenende nach Hause, und deshalb sagen die Eltern das kostet sie auch Unterhalt.
Hallo Katja,
ja, das Kindergeld wird grundsätzlich an die Eltern ausgezahlt. Leisten die Eltern keinen Unterhalt, so kann das Kind einen Antrag bei der Kindergeldkasse stellen, die Zahlungen auf sich selbst überzuleiten.
Ist das Kind aber noch bei den Eltern gemeldet, so dürfte davon auszugehen sein, dass die Eltern ihrer Unterhaltspflicht nachkommen.
Gruß!
Horst