Kindergeld! Behördenkrieg

Kein Kindergeld!
Was für rechtliche Möglichkeiten hat man, wenn ein Kindz.b. 12,5 Jahre von einem Elternteil zum anderen gewchselt hat, man dies durch einen gerichtlichen Vergleich geregelt hat, auch dass die Kindergeldansprüche abgetreten werden, und der Vergleichspartner, bei dem das Kind nicht wohnt offiziell noch das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, das Kindergeld ausgezahlt zu bekommen.
Dürfen die Behörden dann die Auszahlung verweigern, nur weil das sich nach dem gerichtlichen Vergleich richten?, Wie könnte man es der Behörde beweisen, entweder auf dem Einwohnermeldeamt eine >Ummelödung erreiochen, oder bei der Kindergeldkasse eine Auszahlung erreichen, ohne die offizielle Ummeldung.?Oder den Vergleichspartner dazu bringen die unterschreibene Forderung einzuhalten "sämtliche Erklarungen gegenOgegenüber der Familienkasse abgeben, die gegebenenfalls erforderlich sind um einen Kindergeldbezug durch
den Kläger bzw die Klägerin herbeizufUhren?

Guten Tag,

zuerst müsste ich noch wissen, ob es Umzug hin- oder her das gleiche Arbeitsamt/Kindergeldkasse ist oder ob auch die Kindergeldkasse durch den Umzug gewechselt würde.
Die Kindergeldkasse stellt die Zahlung ein, wenn für das Amt nicht ersichtlich ist, wer das Sorgerecht hat; das Aufenthaltsbestimmungsrecht könnten beide Elternteile haben, ggf. auch das gemeinsame Sorgerecht, es sei denn, dass nur ein Elternteil das alleinige Sorgerecht hat.

Wenn beide Elternteile gemeinsam, dann müssen beide Elternteile einer Änderung zustimmen; ein gerichtlicher Vergleich genügt da oftmals nicht. Kann denn der andere Elternteil da nicht sein Einverständnis abgeben?

Peter