ab 01.08.2010 855€ Brutto in einer Ausbildung verdient
bei 177€ Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung
ab 01.08.2011 915€ mit 190€ Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung
(Werte sind gerundet)
und Sonderzahlungen erhält
in 12.2010 346€ (Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung:72€)
in 12.2011 891€ (Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung:185€)
in 07.2012 520€ (Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung:107€)
und außerdem 2010 sowie 2011 jeweils 55€Urlaubsbeihilfe erhält.
Wie viel zusätzliche Werbungskosten neben den 920€ Pauschal sind eventuell notwendig um die Grenze von 8004€ zu unterschreiten.
Wie viel zusätzliche Werbungskosten neben den 920€ Pauschal
sind eventuell notwendig um die Grenze von 8004€ zu
unterschreiten.
=> Werbungskosten neben der Werbungskostenpauschale gibt es nur in Form von Kinderbetreuungskosten. Ansonsten gilt: Entweder tatsächliche Werbungskosten ODER Werbungskostenpauschale. Wieviel mehr, kann man selbst ausrechnen.
Besteht Anspruch?
=> Wenn Einkünfte UND Bezüge unter 8.004 Euro, dann ja
PS: Bitte kein Geplänkel und Halbwissen.
=> Oh, keine Sorge, bei Geplänkel geh ich ins Plauderbrett und bei Halbwissen halte ich mich an den Rat von Dieter Nuhr.