Kindergeld bei 855 Brutto und Sonderzahlungen?

Besteht Anspruch auf Kindergeld, wenn jemand

ab 01.08.2010 855€ Brutto in einer Ausbildung verdient
bei 177€ Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung

ab 01.08.2011 915€ mit 190€ Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung
(Werte sind gerundet)

und Sonderzahlungen erhält

in 12.2010 346€ (Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung:72€)
in 12.2011 891€ (Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung:185€)
in 07.2012 520€ (Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung:107€)

und außerdem 2010 sowie 2011 jeweils 55€Urlaubsbeihilfe erhält.

Wie viel zusätzliche Werbungskosten neben den 920€ Pauschal sind eventuell notwendig um die Grenze von 8004€ zu unterschreiten.

Besteht Anspruch?

Vielen Dank.

PS: Bitte kein Geplänkel und Halbwissen.

PS: Bitte kein Geplänkel und Halbwissen.

Gehts noch dreister?
Dann rechne es dir doch einfach selber aus, du kennst ja anscheinend die Einkommensgrenze.

Die Frage ist viel mehr wie rechne ich das Jahr?

Als Kalenderjahr?

Wenn ich mir 2011 ausrechner würden ja bis August das eine gelten und ab August bis Dezember die höhere Vergütung.

Sollte man die Sonderzahlung aufschlüssen? In Kalenderjahren oder Ausbildungsjahr denken?

Hallo,

in diesem Forum sind Anrede und Gruß üblich.

PS: Bitte kein Geplänkel und Halbwissen.

So ein Satz ist hier überflüssig - Der Hinweis ebenso wie die tatsächliche Ausführung dieser beiden Tätigkeiten.

Lesestoff zum Thema „Kindergeld und Einkünfte“:
http://www.klicktipps.de/kindergeld.php

Gruß JK

Moin,

erstens: Es gilt das Kalenderjahr.

Wie viel zusätzliche Werbungskosten neben den 920€ Pauschal
sind eventuell notwendig um die Grenze von 8004€ zu
unterschreiten.

=> Werbungskosten neben der Werbungskostenpauschale gibt es nur in Form von Kinderbetreuungskosten. Ansonsten gilt: Entweder tatsächliche Werbungskosten ODER Werbungskostenpauschale. Wieviel mehr, kann man selbst ausrechnen.

Besteht Anspruch?

=> Wenn Einkünfte UND Bezüge unter 8.004 Euro, dann ja

PS: Bitte kein Geplänkel und Halbwissen.

=> Oh, keine Sorge, bei Geplänkel geh ich ins Plauderbrett und bei Halbwissen halte ich mich an den Rat von Dieter Nuhr.

Weitere Links:
http://www.ofd.niedersachsen.de/live/live.php?naviga…

Schön Grüße
e

Hallo,

steht alles schön ausführlich im Bundeskindergeldgesetz und das hat gerade einmal 22 Paragraphen - kann also jedem zugemutet werden.

Grüße
Florian

Hallo erstmal (!),

Die Frage ist viel mehr wie rechne ich das Jahr?

Als Kalenderjahr?

Ja, als Kalenderjahr.

Wenn ich mir 2011 ausrechner würden ja bis August das eine
gelten und ab August bis Dezember die höhere Vergütung.

Das ist bei einer Ausbildung so üblich.

Sollte man die Sonderzahlung aufschlüssen? In Kalenderjahren
oder Ausbildungsjahr denken?

Die Sonderzahlungen werden bei den Monaten berücksichtigt, in denen sie gezahlt wurden.

Gruß (ohne Halbwissen und Geplänkel)

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