Kindergeld bei Aufenthalt im Ausland

Liebe/-r Experte/-in, zum Kindergeld habe ich folgendes Problem
Legende:
Verheiratet mit Deuscher Frau
Getrennt lebend / Rentner
Lebensgefährtin ist Mongolin
Aufenthaltserlaubnis in der Monglei bis 25.05.2010
Wohnen bis dahin in Ulan Bator.
Gehe von März bis Mai 2010 immer nach Deutschland u. a. wegen Arztbesuche
In diesem Intervall soll alles weiter gehen. Bin in Deutschland und der Mongolei gemeldet. In der Mongolei arbeite ich ehrenamtlich ohne Entgeld.

Am 15.02.2010 kommt unser Kind in der Mongolei zu Welt. Wie muss ich mich da verhalten um Kindergeld/Elterngeld usw. zu bekommen?
Gruß
Manfred

Da du in Deutschland auch gemeldet bist, würde ich einfach versuchen, bei der zuständigen Familienkasse einen Antag zu stellen. Mfg

Hallo,
laut meines Wissenstandes, haben Sie, solange Ihr Kind nicht in Deutschland lebt und seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, auch keinen Anspruch auf Kindergeld.
MfG juliatimlea

Tut mir wirklich leid, aber da kann ich Ihnen leider nicht weiterhelfen.
Ich hoffe Sie bekommen dennoch die richtigen Antworten.

MFG