Kindergeld bei bereits aufgenommener Berufstätigkeit (etwas kompliziert)

Nehmen wir einmal folgenden Fall an:

Ein studierendes Kind, für das für das laufende Semester Kindergeld bewilligt und bezogen wird, beendet im Laufe dieses Semesters das Studium (alle notwendigen Prüfungen wurden absolviert und die Abschlussarbeit eingereicht) und tritt eine Arbeitsstelle im EU-Ausland an. Der Termin für die Verteidigung der Abschlussarbeit ist aber erst zum Ende des Semesters, etwa anderthalb Monate nach Arbeitsantritt, anberaumt, weshalb das Kind weiterhin immatrikuliert ist (und sein muss).

Ist das hypothetische Kind in dem Zeitraum zwischen Arbeitsantritt und Exmatrikalution weiterhin kindergeldberechtigt oder muss das in dieser Zeit geleistete Kindergeld dann, wenn die Exmatrikalutionsbescheinigung bei der Kindergeldkasse vorgelegt wird, zurückgezahlt werden?

Eventuell relevant ist, dass das Kind vor der Aufnahme der Berufstätigkeit im laufenden Semester keinerlei Einkommen hatte, weder aus bezahlter Arbeit noch aus BAFöG. Außerdem kann das Wohnheimzimmer am Studienort erst zum Ende des Semesters gekündigt werden, und das Kindergeld deckt ziemlich genau dessen Miete ab. Der Hauptwohnsitz des Kindes befindet sich aber nun im EU-Ausland.

Besten Dank für eure Antworten!

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Hallo!

Wieso, was steht denn in der hypothetischen Exmatrikulationsbescheinigung? Dass das Kind sich einige Monate gar nicht mehr ums Studium bemüht hat?

Das Einkommen des Kindes wird von der Kindergeldkasse nicht mehr überprüft, und ansonsten muss das Kind sich ernsthaft um einen Berufsabschluss bemühen. Und das tut es ja wohl, hypothetisch jedenfalls.

Viele Grüße