Kindergeld bei Erwerbstätigkeit des Kindes

Hallo,

Meine Diskussionsfrage dreht sich um das Thema Kindergeld.

Im offiziellen Gesetzbuch steht ja, dass für jedes Kind bis zum 25. Lebensjahr weiter gezahlt wird, wenn es nicht arbeitet, also z.B. studiert.
Weiter steht da, dass dieses Kind jedoch bis 450€ verdienen darf, oder/und (?) maximal 20h pro Woche arbeiten darf.

Wie sieht es denn aus, wenn dieses Kind mehr als 450€ verdient, aber weniger als 20h pro Woche arbeitet?

Hallo,

Weiter steht da, dass dieses Kind jedoch bis 450€ verdienen
darf,

Dazu habe ich dies gefunden: http://www.kindergeld.info/einkommen.html. Maßgeblich ist das Jahreseinkommen.

oder/und (?) maximal 20h pro Woche arbeiten darf.

Dazu findet man Hinweise im Merkblatt Kindergeld, das jeder Bezieher erhalten hat.

Wie sieht es denn aus, wenn dieses Kind mehr als 450€
verdient, aber weniger als 20h pro Woche arbeitet?

Beides hat nichts miteinander zu tun. Jedes wird allein betrachtet.
Bei dem sehr komplexen KG-Recht empfiehlt sich eine Beratung durch die Familienkasse.

Gruß
Otto