Kindergeld bei Wohnsitz D + Erwerbstätigkeit im Ausland
Hallo,
inwieweit wirken sich die Vorschriften nach Art. 11 ff. Verordnung EG Nr. 883/2004 iVm § 65 I Nr. 2 EStG darauf aus, wenn die Frau z. B. in England einer Erwerbstätigkeit nachgeht, nach der Geburt in Mutterschutz geht, also nicht arbeitet, aber ihren Wohnsitz für die Zeit des Mutterschutzes nach Deutschland verlegt?
Besteht ein Anspruch auf Kindergeld nach dem EStG?
Vielen Dank im Voraus!
Iok