Kindergeld bei Erwerbstatigkeit im Ausl

Kindergeld bei Wohnsitz D Erwerbstätigkeit im ausl

Hallo,

inwieweit wirken sich die Vorschriften nach Art 11 ff Verordnung EG Nr 883/2004 iVm $65 I Nr 2 EStG darauf aus, wenn Frau zB in England einer Erwerbstatigkeit nachgeht, nach der Geburt Frau in Mutterschutz geht, also nicht arbeitet, aber ihren Wohnsitz für die Zeit des Mutterschutzes nach Deutschland verlegt?

Besteht ein Anspruch auf Kindergeld nach dem EStG?

Vielen Dank im voraus!

Iok

Leider ist dies nicht mein Spezialgebiet. Deshalb kann ich Ihre Frage nicht beantworten. Helga Wachtmeister