A ist weiblich und macht nach dem Abitur ein freiwilliges soziales Jahr beim roten Kreuz. Da gibt es eine kleine Aufwandsentschädigung. Das zuständige Amt verweigert nun die Fortzahlung, da es beim FSJ Geld gibt. Im Internet liest A nun aber, dass die Zahlung davon nicht berührt ist. A wundert sich vor allem auch deshalb, weil der Betrag auch in Jahressumme mehr als deutlich unter der Einkommensfreigrenze für den Erhalt von Kindergeld liegt.
A kennt außerdem B und C, die während ihres Zivildienstes respektive Ihrer Bundeswehrzeit kein Kindergeld bekamen, die Fortzahlung dafür aber auch 9 Monate länger andauerte.
Im Internet liest A bei diversen Trägern, dass die Kindergeldzahlung von entsprechenden Entschädigungen beim FSJ nicht berührt und und wundert sich, ob sie nicht die 12 Monate Zahlung nachfordert.