Kindergeld bei Kindern im Ausland?

Moin,

wie ich aus den Medien erfahre, erhalten Ausländer für ihre im Ausland lebenden Kinder Kindergeld.

Meine Fragen:

  1. Gilt dies nur für Ausländer oder erhalten auch Deutsche für ihre im Ausland lebenden Kinder Kindergeld?

  2. Ist das Kindergeld auf in der EU lebende Kinder beschränkt oder gilt es weltweit?

Gruß Uwe

Hallo,

hier kann man alles was nötig ist lesen:

http://www.bzst.de/DE/Steuern_National/Kindergeld_Fa…

Gruß Merger

Die gegebene Info ist zu unkonkret.
Wer lebt in Deutschland? Wie alt sind die Kinder? Welches Ausland? Wie lange und warum im Ausland? Es hängt von vielen Faktoren ab…

Hallo,

vielen Dank für die Antwort.

hier kann man alles was nötig ist lesen:

http://www.bzst.de/DE/Steuern_National/Kindergeld_Fa…

Die mich interessierenden Infos finde ich dort allerdings nicht. Vielleicht weiß noch jemand etwas, was mich in Zusammenhang der meinerseits weiter oben im Thread angegebenen Beispielkonstellationen interessieren könnte?

Gruß Uwe

Hallo,

vielen Dank für die Antwort.

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Die gegebene Info ist zu unkonkret.
Wer lebt in Deutschland?

Angenommen es sei der Vater.

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Wie alt sind die Kinder?

Angenommen eines sei 2, das andere 8 Jahre alt.

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Welches Ausland?

Angenommen es sei außereuropäisches Ausland, sagen wir Mexico und Peru.

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Wie lange und warum im Ausland?

Angenommen, die Mutter eines Kindes sei Mexicanerin, die des anderen Peruanerin. Beide Kinder seien in dem jeweiligen Land geboren und leben auch dort. Der deutsche Vater habe seine Kinder sowohl in beiden Ländern als auch in Deutschland anerkannt.

Mit einer der beiden Mütter, der Peruanerin, sei der Vater der Kinder verheiratet. Das aus dieser Ehe hervorgegangene Kind habe inzwischen die deutsche Staatsbürgerschaft, lebe aber weiterhin bei seiner Mutter in Peru.

Der Vater leiste seit Geburt der Kinder freiwillige Unterhaltszahlungen an beide Mütter.

Wäre zumindest das deutsch-peruanische Kind zum Empfang von Kindergeld berechtigt, da es die deutsche Staatsbürgerschaft innehat? Oder ebenfalls das mexikanische (keine deutsche Staatsbürgerschaft), aber in Deutschland (wie auch in Mexico) deklariertes Kind des Vaters? Oder schließt die Tatsache, daß es sich bei Mexico und Peru nicht um EU-Staaten handelt, für beide Kinder einen Bezug von Kindergeld aus, unabhängig von Staatsbürgerschaft oder Vaterschaftsanerkennung?

Gäbe es für die Eltern die Möglichkeit, auch bei Nichtaufenthalt der Kinder in Deutschland für diese hier einen Zweitwohnsitz anzumelden und aufgrunddessen dann Kindergeld zu bekommen?

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Es hängt von vielen Faktoren ab…

Kann man anhand dieser Einzelheiten nun Antworten geben oder wären weitere Infos dafür vonnöten???

Gruß
Uwe

Hallo,

Die mich interessierenden Infos finde ich dort allerdings
nicht. Vielleicht weiß noch jemand etwas, was mich in
Zusammenhang der meinerseits weiter oben im Thread angegebenen
Beispielkonstellationen interessieren könnte?

komisch - die gesetzlichen Vorschriften findet man auf der linken Seite.

Wenn dein Beispiel darunter nicht zu finden ist, gibt es dies einfach nicht.

Gruß Merger

komisch - die gesetzlichen Vorschriften findet man auf der
linken Seite.

Sonderlich „komisch“ finde ich das, ehrlich gesagt, nicht.

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Wenn dein Beispiel darunter nicht zu finden ist, gibt es dies
einfach nicht.

Tja, es ist wie bereits gestern: ich klicke mir auch heute wieder „die Finger wund“ auf die Vorschriften, finde aber nirgends irgendeinen Hinweis hinsichtlich „im Ausland lebende Kinder“, „EU-Bürger“, „außerhalb der EU lebend“ oder Ähnliches. Ich würde gern mal den Gesetzestext lesen, in welchem steht, daß in der EU lebende Kinder kindergeldbezugsberechtigt sind, außerhalb der EU lebende Kinder aber nicht, auch wenn sie die deutsche Staatsbürgerschaft innehaben…

Vielleicht kann man (jemand Kundiges) mich mal konkret auf den entsprechenden Paragraphen hinweisen?

Gruß
Uwe

Manchen Usern ist nicht zu helfen.

Vor lauter Vorschriften finden sie die dahinterstehenden §§ nicht.