Hallo,
vielen Dank für die Antwort.
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Die gegebene Info ist zu unkonkret.
Wer lebt in Deutschland?
Angenommen es sei der Vater.
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Wie alt sind die Kinder?
Angenommen eines sei 2, das andere 8 Jahre alt.
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Welches Ausland?
Angenommen es sei außereuropäisches Ausland, sagen wir Mexico und Peru.
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Wie lange und warum im Ausland?
Angenommen, die Mutter eines Kindes sei Mexicanerin, die des anderen Peruanerin. Beide Kinder seien in dem jeweiligen Land geboren und leben auch dort. Der deutsche Vater habe seine Kinder sowohl in beiden Ländern als auch in Deutschland anerkannt.
Mit einer der beiden Mütter, der Peruanerin, sei der Vater der Kinder verheiratet. Das aus dieser Ehe hervorgegangene Kind habe inzwischen die deutsche Staatsbürgerschaft, lebe aber weiterhin bei seiner Mutter in Peru.
Der Vater leiste seit Geburt der Kinder freiwillige Unterhaltszahlungen an beide Mütter.
Wäre zumindest das deutsch-peruanische Kind zum Empfang von Kindergeld berechtigt, da es die deutsche Staatsbürgerschaft innehat? Oder ebenfalls das mexikanische (keine deutsche Staatsbürgerschaft), aber in Deutschland (wie auch in Mexico) deklariertes Kind des Vaters? Oder schließt die Tatsache, daß es sich bei Mexico und Peru nicht um EU-Staaten handelt, für beide Kinder einen Bezug von Kindergeld aus, unabhängig von Staatsbürgerschaft oder Vaterschaftsanerkennung?
Gäbe es für die Eltern die Möglichkeit, auch bei Nichtaufenthalt der Kinder in Deutschland für diese hier einen Zweitwohnsitz anzumelden und aufgrunddessen dann Kindergeld zu bekommen?
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Es hängt von vielen Faktoren ab…
Kann man anhand dieser Einzelheiten nun Antworten geben oder wären weitere Infos dafür vonnöten???
Gruß
Uwe