Hallo, mein Sohn (20 J.) hatte im Frühjahr ein Praktikum gemacht. Ein Vorstellungsgespräch zu einem sozialen Jahr etwas später konnte nicht eingehalten, da plötzlich ein Krankheitsverlauf anfing. Die Diagnose ist soziale Phobie, es folgte Klinikaufenthalt, jetzt ambulante Therapie. Die Familienkasse lehnt die Zahlung des Kindergeldes ab, da die Krankheit nicht während einer Ausbildung ausgebrochen ist . Hier der genaue Wortlaut:
"Die Erkrankung selbst begründet keinen Anspruch auf Kindergeld. Eine Berücksichtigung einer Erkrankung kann nur erfolgen, wenn dadurch ein Anspruchstatbestand zum Kindergeld (z.B. Ausbildung, Studium etc.) unterbrochen wurde."
Aber er kann keine Ausbildung oder ähnliches antreten aufgrund der Diagnose, da beißt sich die Katze in den Schwanz.
Gibt es Möglichkeiten, diesen Bescheid der Familienkasse anzufechten? LG magnolie777
Hallo Magnolie,
Das Amt hat bei der derzeitigen Situation leider Recht!
Also solltet Ihr die Situation ändern
Arbeitssuchende werden bis 21Jahre bedacht, Suchende einer Ausbildungsstelle bis 25Jahre. Seelisch erkrankte Kinder sogar noch länger. Sei also ein bisschen findig. Wenn man sich Bewirbt, auch wenn es gar keinen Erfolg haben kann, ist man trotzdem suchend. Arbeitslos könnte er sich melden, da er ja jetzt nur noch ambulant therapiert wird. Aber wahrscheinlich will er ja sowieso eine Ausbildung machen. Ich würd mich aber nicht da bewerben, wo er später, nach der Therapie, wirklich anfangen will. Man sollte sich ja nichts verbauen.
Lies mal da nach
http://www.kindergeld.org/kindergeld-fuer-volljaehrige-kinder.html
Gruß
Kleiner Racker
Vielen lieben Dank für Deine Antwort, das wußte ich bisher nicht. Gruß Magnolie