Kindergeld bei Studium der Mutter

Hallo,
wir (ich, Angestellter) und meine Frau (Studentin) haben für unser Neugeborenes Kindergeld beantragt. Jetzt kam ein Schreiben vom Amt, daß meine Frau zuerst noch Einkünfte bez. Ihres Studiums erteilen muß, insbesondere ob sie derzeit gerade studiert, bzw. bis wann das studium noch läuft und wieviele Wochenstunden das Studium in Anspruch nimmt.

Das irritiert mich etwas, ich dachte, das Kindergeld wäre einkunftsunabhängig. Kann es - je nachdem ob sie gerade studiert bzw. wieviele wochenstunden - passieren, daß Sie als Studentin kein Kindergeld erhält?

Viele Grüße
Torsten

…Schreiben vom Amt, daß meine Frau zuerst noch Einkünfte bez.
Ihres Studiums erteilen muß,

Meinst Du jetzt „Einkünfte“ oder „Auskünfte“?

Viele Grüße
JoKu