Kindergeld bei Tod eines Elternteils

Liebe Expertin, lieber Experte,

eine Mutter kümmert sich fast seit Geburt der beiden Kinder alleine um sie. Der Vater existiert, zahlt aber weder Unterhalt noch kümmert er sich groß um die Kinder. Die Eltern sind seit über 15 Jahren geschieden. Der Vater ist Hartz 4-Empfänger und finanziell also nicht leistungsfähig. Nun verstirbt die Mutter plötzlich und unerwartet.

Kind A (über 18) befindet sich in der Übergangszeit zwischen Schule und Studium. Kind B studiert bereits.

Die Familienkasse lehnt nun eine Abzweigung des Kindergeldes an die Kinder ab, da die empfangsberechtigte Person, von der abgezweigt werden soll, verstorben ist und deshalb nicht mehr empfangsberechtigt ist. (Über die Sinnhaftigkeit der Begründung mag ich mich jetzt nicht auslassen…)

Nach Auskunft der Familienkasse kann Kindergeld nur an Eltern gezahlt werden, wenn die Kinder

  1. unter 18 in deren Haushalt wohnen
  2. oder der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend gemeldet sind
  3. oder noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben und für einen Beruf ausgebildet werden.

Aussage Familienkasse: Weil Punkt 1 nicht erfüllt ist (Kinder wohnen nicht beim Vater), kann deshalb kein Kindergeld gezahlt werden.

Meine Frage: Punkt 2 ist für Kind A erfüllt, Punkt 3 ganz klar für Kind B. Es wurde vorher ja auch Kindergeld an die Mutter gezahlt. Was kann man tun? Können die Kinder das Kindergeld für sich abzweigen (was abgelehnt wurde) oder muss der Vater das Kindergeld beantragen und weitergeben (was realistisch gesehen zum Scheitern verurteilt wäre)? Kann der Vater eine Abtretungserklärung unterschreiben, so dass die Kinder das Kindergeld bekommen?

Viele Grüße
Stefan

Weitere Info:
Ein Unterhaltsurteil besteht nach unserem Wissen nichts, zumindest ist in den Unterlagen nichts zu finden. Es existieren aber zahlreiche Schreiben, es wurde auch mal (freiwillig?) Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle gezahlt.