Leider sieht es nicht gut aus, wenn es um Kindergeld während der Zeit im Ausland geht.
Grundsätzlich fällt der Anspruch auf Kindergeld unter die Regelungen der Abgabenordnung (AO), d.h. die Steuergesetze.
Anspruch haben Eltern auf Kindergeld nur dann, wenn sie weiterhin in Deutschland der Einkommensteuer unterliegen. Eine endgültige Übersiedlung ins Ausland und Aufgabe des Wohnsitzes in Deutschland wird zur Folge haben, dass euch das Kindergeld nicht ausgezahlt wird.
Es gibt allerdings einen Ausweg, den die meisten Arbeitnehmer auch in Anspruch nehmen.
Wenn ein Arbeitnehmer für eine zeitlich begrenzte Dauer für einen Arbeitseinsatz ins Ausland entsandt wird (er wird dann als „Expatriate“ bezeichnet), kann er weiterhin Kindergeld beziehen, obwohl er ggf. durch ein Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Gastland in Deutschland seine Einkünfte nicht versteuern muss.
Allerdings müsste in einem solchen Falle weiterhin ein Wohnsitz in Deutschland beibehalten werden. Das könnte notfalls auch eine Einliegerwohnung bei der Schwiegermutter sein, wenn nur die Postzustellung weiterhin sichergestellt bleibt.
Ob es sich in deinem Fall lohnt oder du tatsächlich über ein Auswandern nachdenkst, weil du in Spanien eine sichere Existenz haben wirst, musst du selbst abschätzen.
Nach meiner Erfahrung sollte man etwas vorsichtiger sein und die endgültige Entscheidung erst treffen, wenn die Existenz in Spanien garantiert ist. Schließkich hängtdas Schicksal deiner kompletten Familie an dieser Entscheidung.
Trotzdem viel Glück!
Gruß aus Hamburg
Steve-HH