Kindergeld bei Umzug ins Ausland

Ich habe 5 Kinder und eine kleine Firma.Und wir überlegen nach Spanien zu ziehen, da es Geschäftlich von Vortei wäre, für mich ist es wichtig welche möglichkeiten es gibt das wir weiterhin Kindergeld bekommen.

Freue mich schon über ernstgemeinte mitthilfe und Antworten

Hallo,

Da kenn ich mich leider nicht aus…

Sorry

mfg
lisl27

Hallo,
wenn du mit deiner Familie nach Spanien gehst, gibt es kein Kindergeld mehr! Wenn ihr ab dem 1. eines Monats abgemeldet seit- ab diesem Monat, wenn ihr ab dem 2. eines Monats abgemeldet seit, besteht ab dem Folgemonat kein Anspruch mehr.

Sofern du nach Möglichkeiten suchst, dieses zu umgehen und ihr euch zum Schein bei Oma, Opa oder bei wem auch immer noch in Deutschland meldet, machst du dich strafbar! Irgendwann kommt sowas raus. Nicht nur das dann das gesamte Kindergeld seit Ausreise zurückzuzahlen ist, was bei 5 Kindern mit Sicherheit eine beachtliche Summe wäre, nein, es käme ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung dazu…
Also, wenn Ausland, kein Anspruch auf Kindergeld mehr!
Gruß
juliatimlea

Hallo,
danke für die Antwort, aber offensichtlich hast du meine Frage nicht richtig gelesen,deshalb noch mal zur info ich fragte ob es möglichkeiten gibt Kindergeld zu bekommen, nicht nach Möglichkeiten irgendwelche Gesetze zu umgehen.Diesbezüglich wäre ich dankbar wenn ich Antworten auf meine Frage bekomme, und nicht was passiert wenn ich mich bei Oma melde.

Leider sieht es nicht gut aus, wenn es um Kindergeld während der Zeit im Ausland geht.

Grundsätzlich fällt der Anspruch auf Kindergeld unter die Regelungen der Abgabenordnung (AO), d.h. die Steuergesetze.

Anspruch haben Eltern auf Kindergeld nur dann, wenn sie weiterhin in Deutschland der Einkommensteuer unterliegen. Eine endgültige Übersiedlung ins Ausland und Aufgabe des Wohnsitzes in Deutschland wird zur Folge haben, dass euch das Kindergeld nicht ausgezahlt wird.

Es gibt allerdings einen Ausweg, den die meisten Arbeitnehmer auch in Anspruch nehmen.

Wenn ein Arbeitnehmer für eine zeitlich begrenzte Dauer für einen Arbeitseinsatz ins Ausland entsandt wird (er wird dann als „Expatriate“ bezeichnet), kann er weiterhin Kindergeld beziehen, obwohl er ggf. durch ein Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Gastland in Deutschland seine Einkünfte nicht versteuern muss.

Allerdings müsste in einem solchen Falle weiterhin ein Wohnsitz in Deutschland beibehalten werden. Das könnte notfalls auch eine Einliegerwohnung bei der Schwiegermutter sein, wenn nur die Postzustellung weiterhin sichergestellt bleibt.

Ob es sich in deinem Fall lohnt oder du tatsächlich über ein Auswandern nachdenkst, weil du in Spanien eine sichere Existenz haben wirst, musst du selbst abschätzen.

Nach meiner Erfahrung sollte man etwas vorsichtiger sein und die endgültige Entscheidung erst treffen, wenn die Existenz in Spanien garantiert ist. Schließkich hängtdas Schicksal deiner kompletten Familie an dieser Entscheidung.

Trotzdem viel Glück!

Gruß aus Hamburg

Steve-HH

Hallo Mcprivat,
nichts für ungut, aber meine Antwort war eine „ernstgemeinte Mithilfe“…
Und eine Antwort habe ich dir gegeben!
Das andere war lediglich eine Warnung, weil es eben Menschen gibt, die dir solche „Umwege“ empfehlen würden.
Im übrigen, wenn man nach „Möglichkeiten“ fragt, ist das schon fragwürdig, denn in jedem Merkblatt über Kindergeld oder auf der HP der Familienkassen kann man Anspruchsvoraussetzungen bzgl. Wegzug ins Ausland nachlesen.
Dann viel Erfolg weiterhin im Inland oder auch Ausland!
juliatimlea

Hallo,
soweit ich weiß, bekommt man Kindergeld nur mit Wohnsitz in D. Evtl. könnte ein Elternteil den Wohnsitz in D haben und das Kindergeld beziehen, dann gilt man allerdings als getrennt lebend mit weiteren Konsequenzen. Kenne mich da aber nicht genauer aus.
Grüße und viel Glück,
Maggie