Gesetzt den Fall, jemand zieht ins außereuropäische Ausland, ist aber in Deutschland noch steuerpflichtig, weil er ein Haus hat, welches er vermietet. Dieser Jemand hat drei Kinder, die ebenfalls mit wegziehen.
Ich hatte mal irgendwo gelesen, dass in diesem Fall, da steuerpflichtig in Deutschland, auch Kindergeld bezogen werden kann.
Stimmt dies eigentlich so?
Die Einnahmen von der Vermietung des Hauses betrügen, nach Abzug der Zinsen für die Hypothek, 2 880 € jährlich. Das Kindergeld beliefe sich auf 5 976 € jährlich.
Gesetzt den Fall, dass die Einnahmen von 2 880 € die einzigen Einnahmen sind, die in Deutschland versteuert werden müssen, dann fallen ja keine Steuern an; trotzdem wäre derjenige verpflichtet, seine Einkommenssteuererklärung zu machen.
Hat er dann auch oder trotzdem Anspruch auf Kindergeld?
Alle 3 Kinder sowie der Antragsteller besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
Wäre toll, wenn ich darauf ein paar Infos bekäme.
Gruß
buddhiston