ich habe diesen August meine berufliche Ausbildung abgeschlossen.
Ich werde bis August 2004 arbeiten, und danach mein Abitur nachholen (zwei Jahre an der Berufsoberschule). Ich habe vor, danach Physik zu studieren.
Meine Frage:
In welchem Zeitraum erhalten meine Eltern wieder Kindergeld?
Jahr BOS (wohne noch bei meinen Eltern)
Jahr BOS (eigene Wohnung)
Studium (eigene Wohnung)
Zur Info: ich bin im Oktober 1983 geboren.
Würde mich freuen, wenn ihr mir da weiterhelfen könnt!
Das Kindergeld wird, glaube ich, unabhängig von der eigenen Wohnung gezahlt. Es wohnen ja bei weitem nicht alle Studenten bei ihren Eltern. Die BOS - ist das Vollzeitschule? Dann müsste eigentlich, sobald Du quasi „nur“ Schülerin bist und nicht mehr über der Einkommensgrenze liegst (für die bestimmt andere Links bereit haben), mit Beginn der BOS wieder Kindergeld bezahlt werden. Und dann bis zum Studienende bzw. dem vollendeten 27. Lebensjahr.
Zur Info: ich bin im Oktober 1983 geboren.
Macht rein rechnerisch… bis zum 27. Lebensjahr… Oktober 2010.
Würde mich freuen, wenn ihr mir da weiterhelfen könnt!
Ganz sattelfest bin ich in den ganzen Bestimmungen auch nicht, aber vielleicht habe ich ja doch helfen können, wen ich nicht irgendeinen Haken übersehen habe.
Ja, die BOS ist eine Vollzeitschule (Stundenanzahl 34 bzw. 33 Stunden).
müsste eigentlich, sobald Du quasi „nur“ Schülerin bist und
nicht mehr über der Einkommensgrenze liegst (für die bestimmt
andere Links bereit haben), mit Beginn der BOS wieder
Kindergeld bezahlt werden.
Außer evl. Ferienjobs werde ich in dieser Zeit kein Einkommen haben.
Förderungen wie Bafög etc. erhalte ich (höchstwahrscheinlich) ebenfalls nicht.
aber vielleicht habe ich ja doch helfen können, wen ich nicht
irgendeinen Haken übersehen habe.
Danke für die Info - ich wusste nämlich nicht einmal, ob die Eltern während des zweiten Bildungweges (ihres Kindes, natürlich ) wieder Kindergeld bekommen, wenn das Kind zwischenzeitlich berufstätig war.
ich kann Dir aus eigener Erfahrung sagen dass du unabhängig vom Wohnort dein Kindergeld bekommst(154Euro). Du darfst eben nicht über eine bestimmte Summe kommen (ca.8000Euro Jahr).
Ich habe es auch so gemacht Beruf,Fachoberschule (aber nur 1Jahr warum must du 2Jahre???) und jetzt will ich studieren. Auch im Studium bekomme ich mein Kindergeld. Wie schon richtig dargestellt bis zum 27 + Armeezeit 12 also bei mir bis 28.
Ich habe es auch so gemacht Beruf,Fachoberschule (aber nur
1Jahr warum must du 2Jahre???) und jetzt will ich studieren.
nach dem 1. Jahr BOS kann man die Fachhochschulreife erlangen, nach dem 2. Jahr hat man die „fachgebundene Hochschulreife“ (bei zweiter Fremdsprache kann man das „allgemeine Abitur“ machen).
Fachabitur würde mir aber nichts bringen, da ich mich für mein Physikstudium an einer Universität (TU) einschreiben will.
Ansonsten hätte ich nach der Realschule gleich an die FOS gehen können (ich hatte schon damals vor, zu studieren) - aber dann hätte ich eben „nur“ Fachabitur gehabt.
Deswegen habe ich mich für Berufsausbildung + BOS entschieden.
Ja, die BOS ist eine Vollzeitschule (Stundenanzahl 34 bzw. 33
Stunden).
Na dann…
Förderungen wie Bafög etc. erhalte ich (höchstwahrscheinlich)
ebenfalls nicht.
Kindergeld wird seit den neuen Regelungen nicht für das Bafög mit angerechnet. Der Steuerberater meiner Eltern hat auch gesagt, dass ich kein Bafög bekommen würde, aber der hat sich geirrt. Also ruhig mal einen Antrag stellen, schaden kann es nicht!
Danke für die Info - ich wusste nämlich nicht einmal, ob die
Eltern während des zweiten Bildungweges (ihres Kindes,
natürlich ) wieder Kindergeld bekommen, wenn das Kind
zwischenzeitlich berufstätig war.
Solange Du in der Ausbildung bist, bekommen Deine Eltern Kindergeld. Damit liegst Du einer anderen Kasse auf der Tasche als der, die Sozialhilfe verteilt…
Gruß sannah
(die sich die letzte Bemerkung jetzt nicht verkneifen konnte)