Kindergeld bis 27. Lebensj. für Kind in Ausbildung

Hallo

Mir bzw. meiner Mutter wurde mit Verweis auf den Paragraphen

§ 32 Abs. 4 Ziffer 2 EStG

abgelehnt. Nun weiß ich aber, oder glaubte zu wissen, dass Kinder in Ausbildung bis zum 27. Lebensjahr Anspruch auf Kindergelb haben.

Falls ich Recht haben sollte wäre es nett, mir den entsprechenden Paragraphen zu nennen, denn andeutungsweise hab ich sowas im Netz schon gefunden, leider ohne Beleg.

Danke.

Hallo Kindergeld bis 27 ist eine Kannbestimmung keine Vorgeschriebenes Gesetzt ,denn es sind viele Faktoren abhängig ,Einkommensbemessungsgrenze, 1. Bildungsweg ?
usw.
MfG

Um es kurz zu machen, schau mal hier…

http://de.wikipedia.org/wiki/Kindergeld

Um es kurz zu machen, schau mal hier…

http://de.wikipedia.org/wiki/Kindergeld

So weit war ich auch schon. Nur wird mir da meine Frage nicht beantwortet. Oder ich bin blind und blöd…

Hallo,
du kannt auch gut unter www.familienkasse.de die Anspruchsvoraussetzungen nachlesen.
Kindergeld wird allerdings nur bis zum 25. Lebensjahr gezahlt!!!
Lediglich für die Jahrgänge 1980 und 1981 gibt es Übergangszeiten, d.h. bis dahin galt das 27. Lebensjahr bzw. das 26. Lebensjahr.

Gruß
juliatimlea

Hallo,

das Gesetzt ist geändert worden.
Kindergeld steht nur noch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres zu.

MFG