Hallo
Mir bzw. meiner Mutter wurde mit Verweis auf den Paragraphen
§ 32 Abs. 4 Ziffer 2 EStG
abgelehnt. Nun weiß ich aber, oder glaubte zu wissen, dass Kinder in Ausbildung bis zum 27. Lebensjahr Anspruch auf Kindergelb haben.
Falls ich Recht haben sollte wäre es nett, mir den entsprechenden Paragraphen zu nennen, denn andeutungsweise hab ich sowas im Netz schon gefunden, leider ohne Beleg.
Danke.