Hallo,
soweit ich weisz wird das Kindergeld ja bis zum Monat, in dem man 27 wird gezahlt, sofern man sich so lange noch in Ausbildung befindet. Wie erfolgt nun aber die Berechnung des Verdienstes, bzw. des freien Betrags… ist das alles anteilig bis zum Monat des 27. Geburtstags oder wird das komplett aufs Jahr gerechnet? Wird da ueberhaupt noch gerechnet, oder wird wie sonst auch immer das Vorjahr betrachtet?
Vielen Dank fuer alle Antworten und viele Gruesze
Patrick
Hallo Patrick,
das für dem Amspruch auf Kindergeld maßgebliche Einkommen ist das, was in dem Anspruchzeitraum erziehlt wird. Aber aufgepasst, unsere Dollbohrer von der Kindergeldkasse haben die Werbungskosten anteilig nach den Einkünften gewichtet. Konkret hieß es: mehr Einkommen - mehr Werbungskosten. Was in unserem Fall der absolute Quatsch war. Die Werbungskosten blieben gleich, bzw. waren in der Lehrzeit durch die Fahrtlosten zur Berufsschule und Bücher noch höher als die Werbungskosten, die auf den Zeitraum der richtigen Berufstätigkeit fielen.
Viele Grüße
Utemaus
isz wird das Kindergeld ja bis zum Monat, in dem
man 27 wird gezahlt, sofern man sich so lange noch in
Ausbildung befindet. Wie erfolgt nun aber die Berechnung des
Verdienstes, bzw. des freien Betrags… ist das alles anteilig
bis zum Monat des 27. Geburtstags oder wird das komplett aufs
Jahr gerechnet? Wird da ueberhaupt noch gerechnet, oder wird
wie sonst auch immer das Vorjahr betrachtet?
Vielen Dank fuer alle Antworten und viele Gruesze
Patrick