Kindergeld, brutto?

Hallo zusammen,

wird die Einkommensgrenze bei dem Auszubildenen nach dem Bruttogehalt, oder nach dem Nettogehalt errechnet?? Ich hab bisher nirgens eine konkrete Antwort gefunden.

Mfg

Hi Christina,

vielleicht hilft Dir das weiter:

http://www.studis-online.de/StudInfo/kindergeld.php

http://www.bff-online.de/kige/KGMB2005.pdf

LG
Ute

Hallo Christina,

da gibt ein relativ neue Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, welche dir hier weiterhelfen könnte: BVerfG vom 11.01.2005 - 2 BvR 167/02

Im Kernsatz geht das Verfassungsgericht davon aus, dass nur das Geld zählt, welches wirklich zur Bestreitung des Unterhaltes verwendet werden kann. Und dazu gehören weder die Steuern noch die Sozialversicherungsbeiträge, also nur netto zählt.

Gruß
Daniel

Kindergeld
Hallo,

Thema waren bisher nur die Sozialversicherunsgbeiträge, nicht die Steuern. Und so lauten auch die neuesten Anweisungen/Rundschreiben an die Familienkassen. Bisher sind demnach nur die SV-Beiträge abzusetzen.

Gruß,

D.

Dankeschön hat , das hat mir auf jeden Fall schon mal weitergeholfen. Somit hätte ich also die ganze Ausbildung über Kindergeld.

Weiß denn jemand, ob das Kindergeld als Einkommen verrechnet wird? Ich möchte nämlich gerne ausziehen, dann könnte ich ja Berufsausbildungsbeihilfe beantragen.

Rechnen die beim Arbeitsamt zur Ermittlung des Bedarfes dann Nettolohn+Kindergeld, oder nur den Nettolohn.

Hi,

frag doch einfach die Familienkasse der „Arbeitsagentur“. :smile:

Wenn Du ausziehst um eine Ausbildung in einer anderen Stadt zu machen, also gezwungen bist einen eigenen Hausstand zu führen, und aber mehr als die Einkommensgrenze verdienst, lass Dich nicht von einer Ablehnung über KG- Zahlung abspeisen.

Ich selber hatte Einkommen monatlich EUR 700 netto (in der Ausbildung), im Jahr brutto EUR 11.730 (also vielmehr als die eigentlichen Grenzen)= trotzdem Kindergeld.
Ein Kumpel hatte allein monatlich EUR 900 netto (i.d.Ausb.) - dito.
Denn dann stehen Dir Besuche zuhause zu, die km werden verrechnet und für jeden km den Du von zuhause weg bist, gibts nen Betrag x, der vom Einkommen unberücksicht bleibt.
Bei mir hats der Steuerberater so gedreht (Kopie Mietvertrag, Ausb-vertrag, Fahrtkosten etc).

LG
Ute