Hallo,
ich hab hier einen sachverhalt, wo ich gerne eure Meinung hören würde.
Erstes Staatsex (Diplom-Jurist) wurde März 2004 abgeschlossen.März-Sept folgte eine befristete Tätigkeit für eine behörde.
Die Familienkasse hat für das ganze KJ. 2004 aufgehoben, da Einkünfte während einer befristeten Tätigkeit für für behörde zu hoch sind.kind wurde in dieser zeit als ausbildungswilliges Kind eingestuft.
Falls das erste Staatsexamen Vollzeiterwerbstätigkeit war, könnte der Berechtigte erreichen, das nur die Monate Mai-Sept aus dem Anspruchszeitraum rausfallen.
Die Familienkasse entschied, das das erste staatsex nicht vergleichbar mit sonstigem berufsqual. Abschl. war, da nicht alle mit dem Studium angestrebten berufsziele ohne referendariat offen stehen.
Der Berechtigte äußerte vor der Aufhebung,das ggf. Ende 2004 ein Referendariat beginnen soll.Die Familienkasse hatte daher als ausbildungswilliges Kind eingestuft.
Ob jemals ein Referendariat angetreten wurde ist unklar.
DA 63.3.2.6 Abs. 4 S. 3 FamEStG sagt, das BA mit erstem Staatsex abgeschlossen ist, es sei denn, das sich ein ergänzendes Studium, ein Zweitstudium anschließt.
DA 63.3.4 Abs. 1 nennt als Beispiel für üblicherweise noch nicht abschlossene Berufsausbildung die Ablegungdes ersten Staatsexamens , wenn das zweite staatsexamen für die Berufsausbildung angestrebt wird.
Frage: Kommt es nun wirklich darauf an, was das Kind ausbildungsmäßig will, um auf Vollzeiterwerb schließen zu können oder nicht?
Beste Grüße
Steuermann