Kindergeld - Duales Studium und Auslandsaufenthalt

Duales Studium international Business

Annahmen und Fragen:

a) Ein dual studierende „Kind“ fährt in der Praxis-Phase für 2 Wochen nach Cadiz zu einem Spanisch-Kurs.
Die erste Woche des Kurses ist Bildungsurlaub, die zweite Woche wird aus dem Jahresurlaub bestritten.
Sind das Werbungs- oder Ausbildungskosten?

Die Familienkasse habe, obwohl das Kind Kurs (mit Unterkunft) und Verpflegung selbst gezahlt hat, keine Verpflegungspauschalen anerkannt. Ist das korrekt?
Wenn"nein", mit welchen Argumenten kann man sich dagegen wehren?

b) Das Kind bleibe danach während der anschließenden Studienphase in Spanien und studiert dort ein Semester (Erasmus-Austausch)
Sind das Werbungs- oder Ausbildungskosten?
Die Familienkasse habe, obwohl das Kind Unterkunft und Verpflegung selbst gezahlt hat, nichts davon anerkannt (nur den Flug zu Weihnachten nach Hause). Ist das korrekt?
Wenn „nein“, mit welchen Argumenten kann man sich dagegen wehren?

Ergänzung: Die Hin- und Rückreise zu Beginn des Sprachkurses
und am Ende des Semesters sei von der Firma gezahlt worden.
Denen läge also etwas dran, dass Spanisch gelernt wird.

Grüße von
JoKu

So ganz klar ist der Fall nicht geworden.

Verdient das duale Kind nicht so viel, dass die Familienkasse raus ist ?

Wenn es die erste Ausbildung ist, sind es wohl Ausbildungskosten = Sonderausgaben und begrenzt. Aber wenn das Einkommen so gering ist, dürfte ja auch keine Steuern anfallen.

Duales Studium und Auslandsaufenthalt

So ganz klar ist der Fall nicht geworden.

Verdient das duale Kind nicht so viel, dass die Familienkasse raus ist ?

Nehmen wir zu diesem Beispiel an:
Das Duale Kind verdiene so viel, dass die Familienkasse das KG des Vorjahres wiederhaben will.
Der Bescheid der Familienkasse ist aber in vielen Punkten (vorsichtig ausgedrückt) sehr seltsam. Und die einzelnen Punkte müssen einzeln gecheckt bzw. zerpflückt werden.

Beim Kindergeld geht es nicht um „erste Ausbildung“, sondern nur ob „in Ausbildung“ - und danach halt um Gesamtbrutto, Werbungskosten und Ausbildungskosten.

… „sind es wohl“ … „dürfte ja“ …

Sorry,
aber gegenüber einer Familienkasse helfen nur exakte Fakten - keine Vermutungen.

Gruß JK

o.k., meine erste Vermutung ist damit ja beantwortet bzw. bestätigt.

Die Unterscheidung 1.oder weitere Ausbildung ist nur wichtig für die Steuer, aber in dem Brett befinden wir uns ja. Das Thema Familienkasse wäre was für „Ämter und Behörden - Sozial- und Arbeitsamt“. da finden sich eher Fachleute dafür.

Du kennst die Fakten, wir nur einen Schatten davon. Deshalb solltest du dich nicht über „dürfte“, „müßte“ und „sollte“ mokieren.

Die Unterscheidung 1.oder weitere Ausbildung ist nur wichtig
für die Steuer, aber in dem Brett befinden wir uns ja. Das
Thema Familienkasse wäre was für „Ämter und Behörden - Sozial-
und Arbeitsamt“. da finden sich eher Fachleute dafür.

Hier geht es aber um die Werbungskosten.
Sie sind bei der Einkommensteuer wie bei der Einkommensberechnung für das Kindergeld gleich: Es gilt für Beide das EStG.
Die EStG-Fachleute sind nun mal hier.

So einen Fachleut für Auslandsaufenthalt und Werbungskosten brauche ich.

Es sollte auch bitte nicht als „mockieren“ verstanden werden, sondern als Eile (Einspruchsfrist) und Notwendigkeit einer exakten Auskunft.

Gruß JK

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