Duales Studium international Business
Annahmen und Fragen:
a) Ein dual studierende „Kind“ fährt in der Praxis-Phase für 2 Wochen nach Cadiz zu einem Spanisch-Kurs.
Die erste Woche des Kurses ist Bildungsurlaub, die zweite Woche wird aus dem Jahresurlaub bestritten.
Sind das Werbungs- oder Ausbildungskosten?
Die Familienkasse habe, obwohl das Kind Kurs (mit Unterkunft) und Verpflegung selbst gezahlt hat, keine Verpflegungspauschalen anerkannt. Ist das korrekt?
Wenn"nein", mit welchen Argumenten kann man sich dagegen wehren?
b) Das Kind bleibe danach während der anschließenden Studienphase in Spanien und studiert dort ein Semester (Erasmus-Austausch)
Sind das Werbungs- oder Ausbildungskosten?
Die Familienkasse habe, obwohl das Kind Unterkunft und Verpflegung selbst gezahlt hat, nichts davon anerkannt (nur den Flug zu Weihnachten nach Hause). Ist das korrekt?
Wenn „nein“, mit welchen Argumenten kann man sich dagegen wehren?
Ergänzung: Die Hin- und Rückreise zu Beginn des Sprachkurses
und am Ende des Semesters sei von der Firma gezahlt worden.
Denen läge also etwas dran, dass Spanisch gelernt wird.
Grüße von
JoKu