Schüler X wird 18 und muss sich dann Einkommen auf das Kindergeld anrechnen lassen.
Wie sind die Anrechnungsvorschriften?
X erhält eine Halbwaisenrente von mtl. brutto 314,00 € und ein Halbwaisengeld (verstorb. Vater war nach der Angestelltenzeit Beamter) von mtl. brutto 291,00 €.
Hat der sog. Versorgungsfreibetrag Auswirkungen auf die Anrechnung?
Außerdem hat er Zinsen aus Kapitalanlagen von jährlich rd. 400,00 € (Freistellungsbetrag 801,00 €?).
Hallo, vielen Dank, Woko.
Da schwirrt es von Begriffen wie: Einkünfte, Bezüge und Zahlbetrag.
Bleibt z.B. noch die Frage: Wird von der Brutto-Waisenrente die
Sozialversicherung abgezogen? Gruß