Kindergeld Einkommensgrenze + Riester

Hallo,
ich bin derzeit in Ausbildung zur Krankenschwester und bekomme neben meinem Gehalt Kindergeld.
Da ich sehr knapp an der Einkommensgrenze von 8004 Eur bin und diese wahrscheinlich wegen Unvorhersehbaren Schichtzulagen etc. dieses Jahr noch überschreiten werde, überlege ich, was ich machen kann um das Kindergeld nicht rückwirkend komplett zurückzahlen zu müssen.

Daher meine Frage: Ist es möglich eine Riester abzuschließen durch die ich nicht an die Grenze kommen würde oder wird die Riester nicht von der Kindergeldgrenze berücksichtigt? Gibt es andere Möglichkeiten? Wäre über Hilfe sehr sehr dankbar!

Andrea

Guten Tag.

Eine Riester-Rente hilft Ihnen bei Ihrem Problem nicht.

Sie müssen eine Entgeltumwandlung in Form einer betrieblichen Altersvorsorge abschließen.

Da dort der Beitrag für die Versicherung aus Ihrem Brutto entnommen wird, schmälern Sie dieses und behalten somit den Anspruch auf das Kindergeld.
Gleichzeitig tun Sie auch noch etwas Gutes für Ihre Altersvorsorge.

Viele Grüße vom Fachmann für Altersvorsorge aus Saarbrücken, SAARLAND

Claude Burgard Versicherungsmakler
http://www.burgard-versicherungen.de

Danke für die schnelle Antowrt :smile:

Die Entgeltumwandlung mach ich bei meiner betrieblichen Altersvorsorge? Das geht ja von meinem Nettoeinkommen vom gehalt ab. Geht die Entgeltumwandlung auch wenn ich in Ausbildung bin?

Sie haben per Gesetz Anspruch darauf das Ihr Arbeitgeber Ihnen eine betriebliche Altersvorsorge zugesteht.
Da diese ja durch IHR GELD finanziert wird, gibt es eigentlich auch keinen Grund wieso Sie das als Azubi nicht haben können/dürfen.

Fragen Sie einfach mal in Ihrer Personalabteilung nach, dort wird man Ihnen nähere Auskünfte geben können wie das abläuft.

Sollte man dort nicht schon fest mit nur einem Anbieter zusammenarbeiten, so kann ich Ihnen hierzu auch mal -kostenlos,unverbindlich- ein Angebot zumailen.

Ich korrigiere Sie auch an der Stelle nochmal: Die Entgeltumwandlung erfolgt aus dem Brutto.
Dadurch schmälert sich natürlich unterm Strich auch das Netto.

Viele Grüße
Claude Burgard
Fachwirt für Versicherungen & Finanzen (IHK)
Versicherungskaufmann
http://www.burgard-versicherungen.de

Hallo Andrea,
Der frühzeitige Beginn einer Riesterrente ich sicher sinnvoll wegen staatlicher Förderung von 154€ und „Berufsstarterbonus“ (einmalig 200€ zusätzlich für Riestersparer unter 25 Jahren), um die sinkende gesetzliche Rente kalkulierbar aufzubessern.
Als „Kindergeldretter“ ist Riester leider nicht geeignet, da sich der Eigenbeitrag immer aus dem Einkommen des Vorjahres ergibt und zudem aus dem Nettoeinkommen bezahlt wird, also dem Einkommen, was nach Zahlung von Steuer und Sozialversicherung übrig bleibt.
Die Kindergeldgrenze von 8.004€ errechnet sich aus Brutto minus Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung und minus Werbungskosten, sofern sie über den Pauschbetrag hinausgehen. Um diese Grenze zu beeinflussen gibt es daher nur zwei Möglichkeiten: Bruttogehalt senken z.B. durch Entgeltumwandlung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge oder Werbungskosten erhöhen z.B. durch Fahrten zur Arbeit, Arbeitsmittel, Wohnkosten usw. Das ist aber eine Sache für den Steuerberater. Vielleicht kann dir hier der Steuerberater deiner Eltern mal kostengünstig weiterhelfen.
Gruß aus Ingolstadt
Lutz

Hi Valshany,

melde dich mal bitte morgen bei meinem Kollegen Dennis Quaas unter 0177 720 9077. der ist bei uns der riester experte.

ich kann dir leider nur bei betriebsrenten helfen.

gruß,
dennis wolfram aus hannover

Tja - leider war mir das Thema neu. Ich kann deshalb aus eigener Erfahrung nichts dazu beisteuern. Beim googeln bin ich auf http://www.klicktipps.de/kindergeld.php#abziehbare-K…
gestossen.
Ohne jegliche Gewähr - sieht aber sehr kompetent aus. Auf jeden Fall geht daraus hervor, dass ein Riestervertrag nicht hilft. Aber eine Direktversicherung scheint zu helfen. Und die muss jeder Arbeitgeber anbieten. Es müssten bis zu 2.640 Euro jährlich möglich sein.

Hallo Andrea,

ein Riester wird dir hier nichts helfen. Dieser wird nicht angerechnet.

Vereinbare doch einen Gehaltsverzicht für den Betrag mit deinem Arbeitgeber. Hat bei mir damals geholfen :smile:

lg vom Chiemsee
Stefan

Hallo,

Sie sind ziemlich klug. Aber Sie berücksichtigen in Ihrem Tunnelblick nicht alle Fakten:
Ab einem Einkommen von € 7.664 bezahlen Sie Steuer, und zwar erst mal den Einganssatz von 15%. Sozialversichert sind sie dann ja auch irgendwie (Rente, KV/PV) oder?. Falls Sie bisher nicht zu dem Vergnügen einer Arbeitnehmer-Steurerklärung gekommen sind: Sie bringen diese Beiträge dort in den entsprechenden Zeilen zum Abzug. Nur durch diesen Effekt können Sie in einem voll sozialversicherungspflichtigen Job ca. € 11.250,- p.a. verdienen, um in der Steuer-Abrechnung auf unter 8004,- zu kommen, denn das Finanzamt erkennt Ihnen zudem die Arbeitnehmerwerbungspauschale über € 1000,- (bisher 920,-) zu, sofern Sie keine darüberhinausgehenden Werbungskoten im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit nachweisen können - das ist eine Pauschale, die automatish berücksichtigt wird, wenn sie eine Steuererklärung abgeben…
Erst kürzlich hat ein Gericht in Deuschland zudem dem Kläger rechtgegeben, der verlangt hat, daß seine Ausbildungskosten komplett vom Einkommen (über mehrere Jahre verteilt, wenn sein muß…) abzuziehen seien. Die Bundesregierung war ziemlich bestürzt, um das mal so auszudrücken. Schritte gegen dieses Urteil sind formal noch möglich - wir beobachten gespannt, wie sich dieser Streit weiterentwickelt!
Das alles sollte Sie jedoch nicht vom Abschluß eines Riestervertrages abhalten. Riester ist jedoch nicht einfach. Sehr viele Anbieter erläuern Ihnen mords ihre Vorteile, aber oft ist das leider nur Aufgeplustere. Es gibt viel gezocke in dem Markt. Finger weg von Versciherungen und sog. Fondspolicen!
Sie haben im Wesentlichen 2 Möglichkeiten, wenn ichs eben kurz mache:
a) Abschluß eines bundesweit angebotenen Riester-Banksparplanes; z.B. VoBa Gronau-Ahaus.
b) Die RiesterRentePremium von DWS, die mehr oder weniger der einzige Riesterfondssparplan ist, der einigermaßen Sinn macht - von der Konzeptanlage her – für jüngere Leute, die noch lange Ansparen und viele Börsenkrisen aussitzen können.
Bevor Sie jedoch überstürzt eine RRP abschließen, möchte ich Sie dringend bitten, mich unter [email protected] kurz zu kontaktieren. Ich kann Ihnen dann erläutern, wie Sie vorgehen müssen, um die erwiesenermaßen sehr hohen Abschlußkosten (das Produkt ist gezillmert!) und Kaufspesen zu umgehen. Das ist sehr wichtig, da Sie über ein paar Cheats diesen Vertrag wesentlich günstiger bekommen können…
Mit Riester können Sie im Grundmodus 4% vom (Vorjahres-)Brutto „wegmachen“. Als Youngster bekommen Sie ja auch die einmalige Newbee-Prämie.
Insgesamt holen Sie sich über Riester ihre Beiträge in der Steuer und der Sozialversicherung zurück, und zwar bis zu einer generellen Anerkennungsgrenze von 2100,-/p.a. (minus Zulage; bei 154,- Grundzulage also 1964,- Eigenbeiträge). Insofern: Bei Riester haben Sie einen hervorragenden Einstieg in das staatliche Förderungsprogramm. Allerdings: Das was Sie dadurch an Abgaben einsparen (nachträglich über Steuererklärung), fehlt Ihnen wieder bei der Abzieherei auf der Ebene - sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer -.

Generell beachten sie bei Riester:
-Flexibilität
-Renditeaussichten
-Kostenniveau
-Verfügbarkeit

Hallo

Riester ist ein Altervorsorgeprodukt und wird daher nicht bei der Kindergeldgrenze berücksichtigt.

Gruss
Börsenfan1968

Hallo Andrea,

soweit ich weiß, ist Riester „Kindergeldunschädlich“. Genauere Auskünfte erteilt recht zuverlässig und kompetent die Zulagenstelle des Bundes. Die Hotline erreichen Sie wie folgt:

03381 21 22 23 24

Montag bis Donnerstag
von 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag
von 08:00 - 15:00 Uhr

Viel Erfolg bei der Ausbildung!
Stephan Heddinga

Am besten Mal einen Steuerberater ansprechen. Riester wird über die Sonderausgaben geregelt, daher weiß ich nicht, ob das in der Berechnung des Kindergeldes eine Rolle spielt. Mein Tipp: Den Chef fragen, ob er die Schichtzulage erst im Januar zahlen kann.

Gruß
Dennis

Hallo,

Riester hilft hier nicht, da ja das Brutto gesenkt werden muss und steuerlich bei diesem Einkommen über Riester kaum etwas abzusetzen ist.

MfG JOs

Hallo Andrea,

die beste Möglichkeit ist der Abschluss einer Direktversicherung durch Entgeltumwandlung über den Arbeitgeber. Wandelst du z.B. 100€ monatlich um - also 1.200€ im Jahr, reduziert sich Dein Einkommen entsprechend. Der maximale Beitrag für Entgeltumwandlung beträgt 220€ im Monat also 2.640€ im Jahr (plus einen steuerfreien Betrag von 1.800€ im Jahr).
Bei detaillierteren Fragen stehe ich gerne weiter zur Verfügung. LG Sven

Hallo Andrea,

entschuldige die späte Antwort - Urlaub!

Zu Deiner Frage:
mit Riester kannst Du Dein Bruttoeinkomen nicht unter die 8.004 € drücken da es sich hier um Sonderausgaben und nicht um steuerfreie Einkommen handelt.

Die einzige Möglichkeit ist eine betriebliche Altersversorgung, bAV, die dann direkt das monatliche Einkommen reduziert. Hierzu mußt Du mit Deinem Arbeitgeber reden. Ablehnen kann der das nicht, aber bestimmen bei welcher Gesellschaft Du das machen kannst. Hier handelt es sich, wie gesagt um bAV, und um die Direktversicherung. Das ist auch der einfachste Weg.

Ich hoffe Du arbeitest nicht im öffentlichen Dienst, da geht das nämlich bei vielen Arbeitgebern nicht.

Falls noch Fragen sind, einfach melden.

Ich hoffe ich konnte noch helfen.

Grüße

Josef Mayer

Hallo,

hier zunächst einen Übersicht:

Anrechnung von Einkommen des volljährigen Kindes

Neben der Voraussetzung der Ausbildung oder Arbeitslosigkeit des Kindes ist das Einkommen des volljährigen Kindes bei Bezug von Kindergeld ein ganz wichtiger Faktor.

Für das Kindergeld bei volljährigen Kindern gibt es eine Freigrenze von 8004 Euro (7.680 Euro bis 2009). Freigrenze bedeutet: Wird die Grenze von 8.004 Euro überschritten, erlischt der Anspruch für den gesamten Bewilligungszeitraum und ist an die Familienkasse zurückzuzahlen. Dieser Betrag gilt, wenn das volljährige Kind für das gesamte Jahr Kindergeld erhalten hat.

Hat das volljährige Kind beispielsweise nur von Januar bis Juli die Voraussetzungen für Kindergeld erfüllt, so beträgt die Freigrenze 7/12 von 8.004 Euro = 4.669 Euro. Für das Einkommen zählt das Zuflussprinzip, also der Zeitpunkt, in welchem der Betrag/ Einkommen dem volljährigen Kind zur Verfügung stand. Die Zeiten, in denen das Kind Vollzeitbeschäftigt war, werden nicht angerechnet. Es zählt nur das Einkommen aus dem Zeitraum, für welchen auch ein Kindergeldanspruch besteht (BFH: AZ III R 67/04 vom 15.09.2005).

Diese Freigrenze ist als Bruttobetrag anzusehen, jedoch werden noch Werbungskosten, Betriebsausgaben, Sozialversicherung, etc. abgezogen.

Beispielrechnung

Befindet sich das volljährige Kind in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis, kann es bis zu ca. 11.250 Euro verdienen, ohne die Freigrenze von 8.004 Euro zu gefährden.

11.250,00 € - 2.250 € (Sozialversicherung ca. 20%) - 1.000 € Werbungskostenpauschale nach § 9a EStG ab 01.01.2011 (920,00 € bis zum 31.12.2010) = 8.000 € (

hallo andrea,

ich denke das Einzigste, was Dir helfen könnte, wäre eine Bruttoendgeltumwandlung. Also betriebliche altersvorsorge, welche Dein zu versteuerndes Bruttoeinkommen senken würde. Ob sich das unterm Strich allerdings rechnet, da du ja dann nur Sozialversicherungsvorteile hättest, aber mangels Steuern, die Du zahlst, keine Steuervorteile…

Hier besser einen Steuerberater fragen, ich kann hier nicht weiterhelfen.

MfG
CKH