Kindergeld, Einkommensgrenze

Hallo,

ich benötige dringend Hilfe.
Habe im letzten Monat mein Abitur abgeshclossen und bin noch bis 25.6. offizell Schüler an der Schule. Nun bin ich in der Übergangsphase und werde ab Oktober studieren. Habe mir für diese 4 Monate (Juni,Juli, August & September) einen Teilzeitjob organisiert und verdiene rund 1000€ Brutto. Außerdem bekommt meine Mutter 300€ Unterhalt von mein getrennt lebenden Vater. Ab Oktober werd ich wohl Bafög bekommen und wollte dannn weiterin für die Firma auf 400€ Basis Arbeiten.Nun mein Problem, wenn der Unterhalt meines Vaters in die Berechnung der Höchstgrenze, was ich verdienen darf, mit einfließt, komm ich über die 8004€ Grenze.

4x1000€ Brutto Gehalt + 12x300€ Unterhalt + 3x400€ Minijob ab Oktober + 3x600€ Maximales Bafög. = 10600€ Kalenderjahr 2011

Ich habe auch gerade eben auf der Familienkasse angerufen, sie meinten der Unterhalt welchen meine Mutter bekommt zählt mit zu meinen EInkünften, da ich derjenige bin, der Unterhaltsanspruch hat.

Jedoch hab ich auf der Internetseite der Agentur für Arbeit gelesen das Unterhalt von Eltern nicht mit einfließt, was ist nun richtig? ?Stimmt meine Rechnung meines Einkommens für das Kalenderjahr? Oder gibt es Dinge die ich noch abziehen kann/muss? Muss mit dem gesamten Bruttolohn gerechnet werden? Dächte auch gelesen zu haben das ich nur die Hälfte des Bafögs anrechnen muss… Ich danke euch für eure Hilfe!!

Hallo Derbino,

also die absolute korrekte Antwort können die Jungs und Mädels von Kreissozialamt machen.

Viel Glück und Erfolg

Wolfgang Terk

Hallo.
Also soweit ich weiß Bruttogehalt minus Sozialabgaben.
Bin mir da nicht so sicher. Aber sonst tuts mir leid, weiß ich nicht.

hallo, derbino !
erst einmal möchte ich dir sagen, dass die Einkommensgrenze wirklich bei 8004 Euro liegt… in Deiner Situation scheint es nötig einen Rechtsanwalt einzuschalten - oder geh in ein soziales Beratungszentrum, die Beratung benötigt eine Termin - Absprache und ist kostenlos…
Ich denke, da läßt sich etwas machen, denn

  1. ) ist das Kindergeld für Deine Mutter, sie muß den Antrag stellen - es kann dann aber auf Dein Girokonto fließen, das ist kein Problem.
    2.) ist das Kindergeld zur Versorgung der Kinder - ebenso der Unterhalt… Bücher, Kleidung, Strom , Wasser - Wohnungskosten - all das muß Deine Mum davon bezahlen können für Dich … jedenfalls offiziell - wie ihr euch da einigt ist euer Ding …
    3.) denke ich, dass ein Besuch beim Anwalt oder einer Beratungsstelle hilft, die Anträge korrekt auszufüllen - denn ein Häkchen falsch gesetzt, könnte ein Fehler im Nachhinein sein. Außerdem sollten die Kosten für Mietanteil usw. korrekt mit berücksichtigt werden . ich rate Dir, nimm Hilfe in Anspruch.

Ich habe die Erfahrung gemacht, dass in der Agentur und den anderen Behörden oft die rechte Hand nicht weiss, was die linke hand tut … verstehst ?

Und ganz wichtig: Vor der Abgabe der Anträge - immer die erste Seite kopieren, und bei Abgabe im Amt mit einer Unterschrift und einem Eingangs - Stempel versehen lassen… Leg Dir die Kopie zu Hause gut hin, so kannst Du immer nachweisen, dass Du den Antrag abgegeben hast…

Gutes Gelingen wünscht Andrea !