Hallo erst mal an alle,
Es geht um folgendes wir haben 3 mahnungen von der Familienkasse erhalten aber dennoch versäumt einen nachweiss für 2010-2011 einzureichen um zu belegen dass der erhalt des Kindergeldes rechtens war.
jetzt steht in dem brief was heute angekommen ist:
,Bitte beachten sie dass ein etwaiger Einsrpuch bzw eine anhängige Klage gegen die fällige Forderung Sie nicht von ihrere Zahlungspflicht befreit.
Heisst das es gibt keine möglichkeit den nachweis nachträglich abzugeben oder wie muss ich mir das vorstellen
danke im voraus