Hallo,
mein Kindergeld wurde jetzt schon zum 2. Mal abgehlehnt. Meines Wissens habben die von der Agentur für Arbeit wieder einen Fehler gemacht.
Was bedeutet eigentlich:
„Der Einspruch ist frist- und formgerecht eingelegt; sachlich jedoch nicht begründet.“
Meine Begründung war: Fehler bei der Berechnung. Ist das kein Grund?
Außerdem hat die Agentur für Arbeit das Fahrtgeld für die Schule nicht berücksichtigt, weil ich das Fahrtgeld von meinem Ausbildunsbetrieb bekomme. Das stimmt jedoch nur zum Teil, denn mein Ausbildungsbetrieb zahlt mir 4,20 € für den Zug von Ausbildungsort zur Schule. Da ich aber mit dem Auto gefahren bin, da es von meinem Wohnort keine Bus- bzw. Zugverbindung gibt, habe ich auch im Antrag 81 Kilomter angegeben, die ich mit meinem privat PKW gefahren bin. Das entspricht einem Bertrag von 41 Schultage x 0,30 € x 81 Km = 996,30 €. Abzüglich der 41 Schultage x 4,20 € blieben dann immer noch 824,10 €, die mir nicht angerechnet worden sind.
Die Beiträge zur Unfallversicherung konnten ebenfalls nicht berücksichtigt werden, da es sich nicht um Werbungskosten, sondern um Sonderausgaben handelt. Stimmt das?
Kann ich sonst noch irgendwelche Werbungskosten geltent machen?
Kann ich jetzt noch Rechnungen von Werbungskosten hinzufügen?
In der Rechtsbehelfsbelehrung steht, dass ich jetzt nur noch am Finanzgericht in München Klage erheben kann.
Soll ich es riskieren und Klage erheben? Oder auf die 12 x 154 € Kindergeld verzichten? Die Rechtsschutzversicherung zahlt ja in so einem Fall nicht. Was könnt ihr mir raten?
„Der Einspruch ist frist- und formgerecht eingelegt; sachlich
jedoch nicht begründet.“
Das heißt, dass der Einspruch formal richtig war, die Rechtsmittelinstanz aber deinen inhaltlichen Ausführungen nicht Folge gibt und den erstinstanzlichen Bescheid für richtig hält.
Meine Begründung war: Fehler bei der Berechnung. Ist das kein
Grund?
Natürlich ist das kein Grund. Die Rechtsmittelbehörde geht aber scheinbar davon aus, dass die Berechnung richtig ist.
In der Rechtsbehelfsbelehrung steht, dass ich jetzt nur noch
am Finanzgericht in München Klage erheben kann.
Soll ich es riskieren und Klage erheben? Oder auf die 12 x 154
€ Kindergeld verzichten? Die Rechtsschutzversicherung zahlt ja
in so einem Fall nicht. Was könnt ihr mir raten?
Das kommt darauf an, ob das stimmt was du schreibst. Eine Prozessprognose wird dir hier niemand geben können (und sinnvollerweise auch nicht machen), ohne alle Umstände des Einzelfalles zu kennen. Allgemein kann ich sagen, dass Behörden oft gerne zu restriktiv sind und falsch berechnen, wenn es darum geht, Geld herzugeben. Tendenziell ist es daher meist sinnvoll, bei Gericht zu klagen.
Nachtrag: Kindergeld zum 2.Mal abgehlehnt
Hallo,
ich schreib jetzt erst noch einen Brief an die Agentur für Arbeit und teile ihnen mit, dass sie die Berechnung erneut durchführen sollen. Außerdem lege ich noch eine Quittung bei.
Da die AA mir sehr viel gestrichen hat, reicht es nicht ganz, wenn sie mir das Fahrtgeld anerkennen. Also lege ich noch einen Beleg bei, da ich von einem Kumpel eine Zeichenausrüstung (gebraucht) gekauft habe.
Nein, das ist so keine gute Idee. Es wurde, wenn ich richtig verstanden habe, ein Bescheid erlassen. Dieser bindet auch die Behörde.
Du kannst natürlich schon diesen Brief schreiben, schaden tut es ja nichts, aber wichtig ist es, innerhalb der Rechtsmittelfrist das Rechtsmittel einzulegen, denn sonst wird die Entscheidung rechtskräftig und damit endgültig! Dies bedeutet, dass du auch nicht nochmals einen neuen Antrag einbringen kannst, damit die Sache nochmals berechnet wird, solange sich der tatsächliche Sachverhalt nicht ändert, denn jede Sache kann nur einmal entschieden werden (res iudicata).
Schreibst du jetzt irgendwelche Briefe, bittest um eine Änderung und lässt die Rechtsmittelfrist verstreichen, dann ist es endgültig vorbei. Du bist kein Bittsteller bei einer Behörde. Sollte eine Entscheidung rechtswidrig sein, dann beschreie ohne schlechtes Gewissen den Rechtsweg.
Hallo,
ich schreib jetzt erst noch einen Brief an die Agentur für
Arbeit und teile ihnen mit, dass sie die Berechnung erneut
durchführen sollen. Außerdem lege ich noch eine Quittung bei.
In der Rechtsbehelfsbelerung steht ganz eindeutig drin, dass du ab sofort sämtliche Anliegen, die dieses Jahr betreffen, nur noch beim Gericht machen kannst. Für das AA ist der Fall abgeschlossen. Deine Briefe dorthin bringen nichts.
Da die AA mir sehr viel gestrichen hat, reicht es nicht ganz,
wenn sie mir das Fahrtgeld anerkennen. Also lege ich noch
einen Beleg bei, da ich von einem Kumpel eine
Zeichenausrüstung (gebraucht) gekauft habe.
Na, dann hoffe ich mal, dass der Kaufpreis per Banküberweisung von deinem Konto auf sein Konto gegangen ist. Oder sonstwie ein unbeteiligter Dritter diese Aktion bestätigen kann. Ansonsten könnte man da ja durchaus Steuerhinterziehung vermuten, wenn dir das mit dem Kasten erst einfällt, wenn es eigentlich schon zu spät ist. Dir ist hoffentlich klar, dass im Zweifel auch ein forensisches Gutachten erstellt werden kann, mit dem sich der Zeitpunkt der Erstellung der Quittung nachweisen läßt?