Die Zuschläge sind nicht das Problem.
Schau mal dein Gesamtbrutto an und dann das Steuerbrutto und dann das Sozialversicherungsbrutto (dies ist ggfs noch getrennt nach Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung).
Das Gesamtbrutto steht meist rechter Hand, unter dem Kästelchen wo die ganzen Lohnbestandteile stehen, als Summe.
Unter diesem größeren Kästelchen sind meistens weitere, wo dann Steuern und SV-Beiträge aufgeschlüsselt stehen. Meistens kommt erst das Steuerbrutto, daneben Lohnsteuer, Kirchensteuer, etc. In der SV genauso. Diese Abzüge erscheinen dann meistens wieder rechts unterm Gesamtbrutto als Abzugsbeträge. Unter diesen dann, steht dann das gesetztliche Netto. Gefolgt von sonstigen Zu- oder Abzügen wie vermörgenswirksame Leistungen und Schlussendlich das Auszahlungsnetto.
Wenn die Zuschläge so abgerechnet wurden, wie ich es mir denke, dann müsste das Gesamtbrutto höher sein als das Steuer- und Sozialversicherungsbrutto. Steuer- und SV-Brutto müssten gleich hoch sein.
Hintergrund: Im Gesamtbrutto fließen sämtliche Lohnbestandteile ein, die gezahlt werden. Im Steuer- und Sozialversicherungsbrutto nur das, für was man Steuern und SV-Beiträge bezahlen muss.
Da die Kindergeldstelle wissen will, wie hoch die Arbeitnehmeranteile waren, kann es hier schnurz sein, wie hoch die Zuschläge waren. Weil hierfür hat man ja keine Beiträge bezahlt (aber das vermute ich jetzt nur mal, kenne ja die Abrechnung nicht).
Wenn man noch wissen will, ob die Zuschläge nun steuer-/sv-pflichtig oder frei abgerechnet wurden, müsste das in der Auflistung der Lohnarten zu erkennen sein. Neben der Lohnart (z.B. Nachtzuschlag) finden sich zwei meistens zwei Spalten, eine für die Steuer und eine für die SV. Da stehen dann Kürzel drin. Z.B. L für laufender Bezug (=pflichtig), S bzw. E für Sonderzahlungen (=pflichtig), P für pauschaliert (i.d.R. zahlt hier der Arbeitgeber die Steuern), F für frei, etc.
Falls die Zuschläge doch sv-pflichtig abgerechnet wurden, bleibt nur noch der Weg den Anteil selber ausrechnen über die Beitragssätze. Entweder man holt die sich aus dem Netz, oder man rechnet zurück über den Weg:
Beiträge x 100 : SV-Brutto. Ergibt den Beitragssatz und diesen dann auf das Weihnachtsgeld anwenden. Muss man für jeden Zweig aber extra machen. Und dann fertig.
Weitere Möglichkeit wäre, die Personalabteilung um Rat zu fragen, oder sich einfach mal ein Lohnkonto anfordern. Dies ist eine Jahresaufstellung vom Lohn, Steuern, Beiträgen, etc. Bei einem halbwegs vernünftigen Lohnprogramm wird getrennt nach laufendem Entgelt und Einmalzahlungen und Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträgen.
LG
S_E