Kindergeld Erklärung - Arbeitnehmeranteile

Guten Abend.

Folgende Situation: Wenn man eine Berufsausbildung abgeschlossen hat und über diesen Zeitraum Kindergeld bekommen hat, wird man zum Ende der Ausbildung aufgefordert, eine Erklärung über die Bezüge während der Ausbildungszeit abzugeben.

Die Beträge sollen stets in Brutto angegeben werden, desweiteren müssen die Arbeitnehmeranteile der Sozialversicherung aufgeführt werden.

Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld müssen in Brutto gesondert angegeben werden, sowie auch deren Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung.

Nun zur Frage:

Auf den monatlichen Lohnabrechnungen stehen im Brutto Bereich die Verdienste sowie auch die Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld). Dann das Gesamte Bruttogehalt und anschließend werden die Arbeitnehmeranteile vom gesamten Bruttobetrag abgerechnet.
D.h. zu jeder Sozialversicherung ist jeweils ein Wert angegeben.

Wie rechnet man den Arbeitnehmeranteil der einzelnen Sozialversicherungen nur für die Sonderzahlungen heraus, um diese dann gesondert in der Kindergeld Erklärung angeben zu können?

Mit freundlichen Grüßen
Coonie

Hallo,

an sich ganz einfach.

Als Azubi dürfte man in den jeweiligen Lehrjahren jeden Monat dasselbe Brutto erhalten, bis natürlich die Monate, wo es Einmalzahlungen gibt.

Auf der Abrechnung direkt vor und nach der Einmalzahlungen einfach schauen, wie hoch die Arbeitnehmeranteile waren. Waren sie gleich hoch, gab es zumindest genau in dem Einmalzahlungsmonat keinen Beitragssatzwechsel.

Da sich im Einmalzahlungsmonat das Brutto ja aus Gehalt plus Weihnachts-/Urlaubsgeld zusammen setzt, einfach von den dort angegebenen Arbeitnehmerbeiträgen die des Vormonats bzw. Nachmonats abziehen.

Falls ich es nicht begreiflich machen konnte, nochmal nachfragen =)

LG
S_E

Danke erstmal für die Antwort.

Ja grundsätzlich ist der Rechenweg verständlich und nachvollziehbar, nur leider schwankt das Brutto jeden Monat aufgrund von Spät- und Nachtzulagen, weshalb es nicht so einfach ist es zu berechnen.

LG Coonie

Wie rechnet man den Arbeitnehmeranteil der einzelnen
Sozialversicherungen nur für die Sonderzahlungen heraus, um
diese dann gesondert in der Kindergeld Erklärung angeben zu
können?

Mit dem Dreisatz!

Gruß

derschwede77

Die Zuschläge sind nicht das Problem.

Schau mal dein Gesamtbrutto an und dann das Steuerbrutto und dann das Sozialversicherungsbrutto (dies ist ggfs noch getrennt nach Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung).

Das Gesamtbrutto steht meist rechter Hand, unter dem Kästelchen wo die ganzen Lohnbestandteile stehen, als Summe.

Unter diesem größeren Kästelchen sind meistens weitere, wo dann Steuern und SV-Beiträge aufgeschlüsselt stehen. Meistens kommt erst das Steuerbrutto, daneben Lohnsteuer, Kirchensteuer, etc. In der SV genauso. Diese Abzüge erscheinen dann meistens wieder rechts unterm Gesamtbrutto als Abzugsbeträge. Unter diesen dann, steht dann das gesetztliche Netto. Gefolgt von sonstigen Zu- oder Abzügen wie vermörgenswirksame Leistungen und Schlussendlich das Auszahlungsnetto.

Wenn die Zuschläge so abgerechnet wurden, wie ich es mir denke, dann müsste das Gesamtbrutto höher sein als das Steuer- und Sozialversicherungsbrutto. Steuer- und SV-Brutto müssten gleich hoch sein.

Hintergrund: Im Gesamtbrutto fließen sämtliche Lohnbestandteile ein, die gezahlt werden. Im Steuer- und Sozialversicherungsbrutto nur das, für was man Steuern und SV-Beiträge bezahlen muss.

Da die Kindergeldstelle wissen will, wie hoch die Arbeitnehmeranteile waren, kann es hier schnurz sein, wie hoch die Zuschläge waren. Weil hierfür hat man ja keine Beiträge bezahlt (aber das vermute ich jetzt nur mal, kenne ja die Abrechnung nicht).

Wenn man noch wissen will, ob die Zuschläge nun steuer-/sv-pflichtig oder frei abgerechnet wurden, müsste das in der Auflistung der Lohnarten zu erkennen sein. Neben der Lohnart (z.B. Nachtzuschlag) finden sich zwei meistens zwei Spalten, eine für die Steuer und eine für die SV. Da stehen dann Kürzel drin. Z.B. L für laufender Bezug (=pflichtig), S bzw. E für Sonderzahlungen (=pflichtig), P für pauschaliert (i.d.R. zahlt hier der Arbeitgeber die Steuern), F für frei, etc.

Falls die Zuschläge doch sv-pflichtig abgerechnet wurden, bleibt nur noch der Weg den Anteil selber ausrechnen über die Beitragssätze. Entweder man holt die sich aus dem Netz, oder man rechnet zurück über den Weg:

Beiträge x 100 : SV-Brutto. Ergibt den Beitragssatz und diesen dann auf das Weihnachtsgeld anwenden. Muss man für jeden Zweig aber extra machen. Und dann fertig.

Weitere Möglichkeit wäre, die Personalabteilung um Rat zu fragen, oder sich einfach mal ein Lohnkonto anfordern. Dies ist eine Jahresaufstellung vom Lohn, Steuern, Beiträgen, etc. Bei einem halbwegs vernünftigen Lohnprogramm wird getrennt nach laufendem Entgelt und Einmalzahlungen und Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträgen.

LG
S_E

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Danke für diese Ausführliche Erklärung.

So wie Du es beschrieben hast, so ist die Abrechnung auch aufgebaut. Steuerbrutto zum Beisp. ist mir zuvor nie aufgefallen.

Ich denke, mit dieser Hilfe krieg ich das nun hin :smile:

LG
Coonie