Kindergeld fällt weg - eigene Wohnung. Was nun ?

Hallo!
Ich habe ein Problem…
Und zwar beziehe ich demnächst meine eigene Wohnung, die ich von meinem Ausbildungsgehalt (Brutto:778€ / Netto: ca 620€), Unterhalt von meinem Vater (150€) und dem Kindergeld von 184€ finanzieren wollte. Was ich nicht wusste ist, dass das Kindergeld ab einem bestimmten Einkommen wegfällt. Mit diesem Geld wäre ich gut über die Runden gekommen, nun denke ich wirds schon schwerer.
Habe mich im Internet über Wohngeldzuschuss informiert, diesen erhalte ich allerdings nicht, da ich Anspruch auf BAB habe. BAB steht mir allerdings nicht zu, aufgrund der zu hohen Ausbildungsvergütung.
Gibts andere Möglichkeiten oder Ausnahmeregelungen?
Bin für jeden Tipp dankbar! :smile:
Lieben Gruß, Jenny

Hallo!

Leider kann ich Dir da nicht weiter helfen. Mit dieser Thematik habe icch mich noch nicht befassen müssen. Vielleicht weiß ein anderer mehr!
Gruß vom Zander.

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Hallo!

M. E. gibt es da keine Ausnahmeregelung. Wichtig wäre auch, das Alter zu wissen.
Mehr kann ich leider dazu auch nicht sagen.
Viel Glück!
siebengebirgler

Huhu also irgendwie wiedersprechen sich die Behörden ja. Denn wenn das eine wegfällt weil du Anspruch auf BAFÖG hast aber der nicht gezahlt wird weil die Ausbildungsvergütung zu hoch ist müsste doch das erste wieder greifen oder?

Würde da nochmal nachfragen wenn der Antrag auf BAFÖG abgelehnt wurde ob du dann wieder den Wohnungsgeldzuschuß zusteht.

Was anderes ist mir leider auch nicht bekannt!

MFG

Ich bin 19. Naja dann werde ich mir wohl was einfallen lassen müssen. Vielen Dank trotzdem!!

Ja stimmt, finde das ganze auch etwas widersprüchlich. Dann werde ich wohl mal zu den Ämtern hin und mich nach Möglichkeiten informieren…
Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Hallöchen,
dass das Kindergeld weg fällt ab einem gewissen Einkommen, habe ich auch nicht gewusst! Das einzige´,was ich jetzt weiß, du könntest auch ALGII beantragen (Aufstockungsgeld). Es wird zwar dann alles mit reingerechnet (Unterhalt, Einkommen,…) aber es wäre eine Möglichkeit,das sie zumindest einen Teil der Miete übernehmen… mehr kann ich dir jetzt leider nicht raten…
Viel Glück und wenn alles klappt, viel Spaß in der ersten eigenen Wohnung :wink:

wäre nur alternativ zu prüfen ob die arge/jobcenter einen sogenannten aufstockungsbetrag zahlen müßte wenn wohngeld nicht greift mehr wüßte ich auch nicht
mfg david

Ja stimmt, finde das ganze auch etwas widersprüchlich. Dann
werde ich wohl mal zu den Ämtern hin und mich nach
Möglichkeiten informieren…
Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Kein Probelm!
Eben einfach mal nachfragen vor Ort. Ist oft das beste!

Viel Erfolg!!!

MfG

Mal ganz davon abzusehen ,das Dir selber gar kein Kindergeld zusteht sondern Deinen Eltern ,da dieses eine Unterstützung vom Staat, für die Eltern für das großziehen der Kinder. Dann muss ich sagen das Du für Dich alleine soviel Geld hast wie meine Tochter mit zwei kleinen Kindern ,danke Deinen Vater das er Dir nochwas zahlt ,muss er nähmlich auch nicht ! Wenn ich mir was nicht leisten kann muss ich halt darauf verzichten ,oder den Gürtel enger schnallen .MfG

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Jenny, leider kann ich dir da auch nicht weiterhelfen. sorry tut mir leid
Hallo!
Ich habe ein Problem…
Und zwar beziehe ich demnächst meine eigene Wohnung, die ich
von meinem Ausbildungsgehalt (Brutto:778€ / Netto: ca 620€),
Unterhalt von meinem Vater (150€) und dem Kindergeld von 184€
finanzieren wollte. Was ich nicht wusste ist, dass das
Kindergeld ab einem bestimmten Einkommen wegfällt. Mit diesem
Geld wäre ich gut über die Runden gekommen, nun denke ich
wirds schon schwerer.
Habe mich im Internet über Wohngeldzuschuss informiert, diesen
erhalte ich allerdings nicht, da ich Anspruch auf BAB habe.
BAB steht mir allerdings nicht zu, aufgrund der zu hohen
Ausbildungsvergütung.
Gibts andere Möglichkeiten oder Ausnahmeregelungen?
Bin für jeden Tipp dankbar! :smile:
Lieben Gruß, Jenny

Mal ganz davon abzusehen ,das Dir selber gar kein Kindergeld
zusteht sondern Deinen Eltern ,da dieses eine Unterstützung
vom Staat, für die Eltern für das großziehen der Kinder. Dann
muss ich sagen das Du für Dich alleine soviel Geld hast wie
meine Tochter mit zwei kleinen Kindern ,danke Deinen Vater das
er Dir nochwas zahlt ,muss er nähmlich auch nicht ! Wenn ich
mir was nicht leisten kann muss ich halt darauf verzichten
,oder den Gürtel enger schnallen .MfG

Soweit ich weiß steht mir der Unterhalt auch während der Ausbildung zu, davon mal abgesehen, dass er noch Glück hat weit unterm Satz zu zahlen.
Weil ichs mir nicht leisten kann, habe ich auch keine Kinder :wink:
Mit freundlichem Gruß, Jenny

Hallo,
also die Einkommensgrenze im Jahr 2010 beträgt 8004 €.
Ist deine Bruttovergütung bis Sommer 2010 bei 778 € und wird dann erhöht? Oder hast du sehr hohe Sonderleistungen im Jahr 2010? Oder noch eine Waisenrente o.ä.?
Kannst du vielleicht höhere Werbungskosten geltend machen als die Pauschale von 920 €? Fahrtkosten mit dem Auto zum Ausbildungsbetrieb??
Wirst du die Wohnung aus Ausbildungsgründen nehmen, weil sie wesentlich näher am Ausbildungsort liegt? Dann könntest du auch die Miete als Werbungskosten geltend machen.
Vielleicht besteht ja ja dann doch noch Anspruch auf Kindergeld.
Sofern du doch noch BAB und auch Wohngeld bekommst, müsstest du das aber der Familienkasse melden. Es zählt alles zum Einkommen dazu.

Gruß
juliatimlea

Ich verdiene im ersten Jahr 778, im zweiten 853 und im dritten 927 brutto. Ausbildungsbeginn ist September. Soweit ich weiß gibt es Sonderzahlungen, also Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Müsste mich da mal nach der genauen Höhe erkundigen, da ich meine sie wären nicht grade gering. Lieg ja so schon an der Grenze und ich fürchte mit den Zahlungen bin ich dann definitiv drüber.
Die Wohnung nehme ich nicht aus Ausbildungsgründen, sondern aus familiären. Ist eine längere und kompliziertere Geschichte…
PKW ist zwar vorhanden, werde aber mit den Öffentlichen dorthin, aufgrund der Lage des Betriebs (Stadtkern=&gt:stuck_out_tongue_winking_eye:arkplatzsituation).
Diese 184€ würden mir ja reichen, möchte nicht mehreres beziehen um mehr zu bekommen. Die ursprünglich gedachte Summe der Einkünfte war ausreichend, um leben zu können. Hab nur Angst, dass der Plan scheitert…
Vielen, vielen Dank auf jeden Fall schonmal für die Antwort und die Bemühungen!!
Liebe Grüße, Jenny

Wie es scheint habe ich Dich verärgert ,aber auch Eltern können nicht immer nur zahlen ,und auch beim Unterhalt gibt es Einkommensgrenzen .
MfG

Hallo Jenny ,

Wie teuer ist die Wohnung ? Kannst du dir die Miete und Nebenkosten und dein Lebensunterhalt von 770 Euro leisten ?

Nach Abzug der Miete und Nebenkosten müssen dir mind . 330 Euro ( Harz IV Regelsatz ) für Lebensunterhalt bleiben .

Wenn nicht :

  1. Wohngeld beantragen

oder

  1. Ergänzende Harz IV beantragen

Viel Erfolg !

Guten Tag,
es tut mir Leid, ich weiss es auch nicht.
Aber: anstatt hinter Zuschuesse herzulaufen, koenntest du deine Energie verwenden
um eine Selbstaendigkeit parallel aufzubauen um mehr Geld zu verdienen. Ich denke
ganz ernst dass es die bessere Loesung ist.
Gruss,
Pascal

An was für selbstständige Tätigkeiten hast du denn da gedacht?

Ganz einfach googeln… und Selbstaendigkeiten… und Limited… und Gewerbe… etc.
suchen. Es gibt tausend Moeglichkeiten Geld in der Welt zu verdienen. Es haengt nur
von dir, deiner Faehigkeiten, deiner Wuensche, deiner Traueme… ab.
LG
Pascal