Hallo,
ich studiere Maschinenbau und musste im Rahmen meines Studiums ein 6-monatiges Pflichtpraktikum absolvieren. Zwischen meinen Heimatort und dem Praktikumsort liegen 550 km. Nun meine Frage: darf ich wöchentliche Fahrten nach Hause vom Kindergeld-Grenzbetrag als besondere Ausbildungskosten abziehen?
Ich bekam 1000 Euro monatlich Vergütung. Das Praktikum diente allerdings ausschließlich zur Ausbildung meines späteren Berufes. Daher müssten die Fahrtkosten doch genauso wie Fahrten zur Berufsschule oder zur Uni als besondere Ausbildungskosten anzurechnen sein? Oder sind das Werbungskosten?
viele Grüße,
Eric2006