Liebe Leute,
eine generelle Frage: Ein 18-jähriger junger Mensch hat keinen Schulabschluss (Hauptschule etc.), seine Eltern wollen auf das Kindergeld nicht verzichten. Der junge Mensch schreibt Bewerbungen, welche als Nachweise für eigene Bemühungen bei der Kindergeldkasse eingereicht werden. Nicht immer kommen Absagen von den Angeschriebenen zurück, sodass auch Anschreiben an die KGK geschickt werden.
Die KGK hat die Weiterzahlung verweigert mit der Begründung: „Die eingereichten Unterlagen sind nicht ausreichend, es überwiegend Bewerbungen um einen Arbeitsplatz.“ (Originalzitat inkl. Fehler) Weiter: „Ihr Kind ist bei einer Agentur in der Berufsberatung als ratsuchend gemeldet. Dies begründet keinen Anspruch auf Kindergeld.“
Gibt es in diesem Lande mit 10 % junger Leute ohne Schulabschluss Gerichtsurteile, die herangezogen werden können, um an das KG zu kommen?
Die KGK glaubt anscheinend, jemand ohne Schulabschluss findet ein Angebot für einen Ausbildungsplatz und bewirbt sich darum? (auch das wurde trotzdem gemacht, natürlich erfolglos).
Gruß, Susanne
dort DA 63.3.4 (2)
alle Bewerbungen ausdrucken, Liste zu schriftlichen Bewerbungen, mündlichen Bewerbungen, Vorstellungsgesprächen und Reaktionen darauf machen.
Hinschicken. Sie mit Papier zuwerfen.
Einen höflichen aber unfrohen Brief dazu schreiben und inAussicht stellen, dass Ihr Euch an einen Fachanwalt wenden könntet.
Hallo,
ich kenne das leider auch nur so, dass das Kindergeld weitergezahlt wird, wenn jemand zur Berufsberatung angemeldet ist (bei der Agentur für Arbeit) oder wenn er sich selbst auf eine Ausbildung bewirbt.
Bei einer „normalen“ Arbeit wird das Kindergeld auch nicht gezahlt, wenn man über 18 Jahre alt ist und unter der maßgeblichen Einkommensgrenze liegt.
Gruß, SweetAngel1801