Wir haben zwei Kinder, die noch in Ausbildung sind, im Alter von 18 und 21 Jahren.
Beide machen eine Ausbildung als Krankenpflegerinnen.
Die Jüngere wohnt daheim. Wahrscheinlich bekommt sie kein Kindergeld mehr.
Die Ältere wohnt in einer Mietwohnung, die von dem Krankenhaus gestellt wird. Sie kommt 2 bis 3 mal die Woche heim - 50 km: einfache Fahrt. Wahrscheinlich bekommt sie auch kein Kindergeld mehr, weil sie „ein wenig“ über der „Bemessungsgrenze“ ist.
Die Frage ist:
Bei der Jüngeren: ist da nichts möglich, dass sie doch Kindergeld bekommt; etwa in dem Sinne, dass sie pro Forma „Miete daheim“ zahlt?
Bei der Älteren: ist da nicht u.a. etwas mit der „Fahrtkostenrechnung“ zu machen?
Und/ oder gibt’s noch andere MÖGLICHKEITEN??
UND: Gibt’s da nicht AUCH noch die MÖGLICHKEIT des Bezugs von „Kinderzulage“ (oder hat dies eine andere Bezeichnung?) ?
Für die schnelle Antwort schon im Voraus
vielen Dank.
Unser Sohn ist gerade 18 geworden und seit September in Ausbildung. Wir haben gleich nach seinem Geburtstag ein Schreiben von der Kindergeldkasse bekommen mit entsprechenden Formularen zum ausfüllen.
Kurz darauf bekamen wir einen positiven Bescheid.
Auch unsere Tochter die vor 6 Jahren eine Ausbildung als Beamtin machte bekam Kindergeld obwohl sie über der Einkommensgrenze lag.
Da sie jedes Wochenende Heim fuhr konnten wir die Kilometer geltent machen.
Ob das heute noch möglich ist - keine Ahnung.
Erkundigt Euch bei der Kindergeldkasse.
Viel Erfolg
Marion
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Also Einkommen berechnen, Sozialabgaben und Werbungskosten (entweder pauschal oder mit Nachweisen, wenn die Pauschale überschritten wird) und Fazit daraus ziehen.
Eine Kost-Logis-Abgabe daheim mindert das Einkommen nicht, Fahrkosten ggf. schon. Alles weitere siehe Links…