Kindergeld für Beamte im Nicht-EU Ausland

Hallo liebe Experten,
ich bin Beamter im Vorruhestand und möchte einige Zeit mit meiner Familie (3 Kinder) in den USA leben (sind schon da)
Da ich meine Pension ausschliesslich von Deutschland bekomme (Telekom) habe ich einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht gestellt der auch genehmigt wurde (Finanzamt Bonn)
Diesen habe ich an meinen Dienstherrn geschickt mit dem Vermerk dass mir laut § 62 Abs. 1 Nr. 2b EStg weiterhin Kindergeld zusteht.
Mein Dienstherr stellt sich dumm und antwortet nicht, bzw. hat mir das Kindergeld gestrichen.
Was nun? Welche Möglichkeiten habe ich?
Vielen Dank für Eure Hilfe im voraus
Gruss Horst