Kindergeld für Beamte im Nicht EU Ausland

Hallo liebe Experten,
Ein Beamter im Vorruhestand und möchte einige Zeit mit seiner Familie (3 Kinder) in den USA leben (sind schon da)
Da er seine Pension ausschliesslich von Deutschland bekommt (Telekom) hat er einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht gestellt der auch genehmigt wurde (Finanzamt Bonn)
Diesen hat er an seinen Dienstherrn geschickt mit dem Vermerk dass ihm laut § 62 Abs. 1 Nr. 2b EStg weiterhin Kindergeld zusteht.
Sein Dienstherr stellt sich dumm und antwortet nicht, bzw. hat ihm das Kindergeld gestrichen.
Was nun? Welche Möglichkeiten hat er?
Vielen Dank für Eure Hilfe im voraus
Gruss H

Hallo,

was machen denn die Kinder und wie alt sind sie.

Gruß Merger

Hallo, die Kinder gehen in die Schule, sie sind 14,12 und 9

Hallo,

könnte es sein, dass der Beamte einen Kinderfreibetrag eingetragen bekam ?

Kinderfreibetrag und Kindergeld gleichzeitig, soll nicht mehr möglich sein.

gruß Merger