Kindergeld für behinderte Pflegekinder

so langsam werde ich zum dauerfrager, aber man bekommt hier auch tolle hilfe, dazu erst einmal danke. so, jetzt zur frage, ich habe einen 24jährigen pflegesohn der in der werkstatt für behinderte arbeitet. er wohnt mit unserer betreuung selbständig und bekommt vom grundsicherungsamt zuschüße. sein kindergeld bekomt er zweckgebunden selbst. wenn seine lb. eltern es bekommen würden, würde man es bei ihm nicht anrechnen, so aber wird es ihm abgezogen weil er es selbst bekommt. es ist finde ich eine ungerechtigkeit weil bl. kinder von ihren eltern es ja dann bekommen würden und er hat keinen kontakt zu seinen eltern weshalb das arbeitsamt ja auch zweckgebunden abführt. weiß jemand wie man es ändern könnte? als pflegeeltern haben wir keinen anspruch darauf nur wenn er in unserem haushalt lebt. im voraus vielen dank esther

hallo esther, ich hab meine HP mit Hilfe meiner Betreuer http://www.beepworld.de/members56/krabbes
erstellt. Meine früheren Pflegeeltern sind seit Jahren vom Vormundschaftsgericht als Betreuer bestellt. Das Kindergeld erhalten sie aber schon immer, es wird aber bei der Grundsicherung auch abgezogen.
Dein Sohn ist doch jetzt erwachsen. Es gibt daher doch eigentlich außer den persönlichen Bindungen rechtlich gesehen keine offizielle Pflegekindbeziehung. So ist das auch bei mir, ich bin 26 Jahre alt und früheres Pflegekind meiner Betreuer. Wie meine Betreuer das ganze sehen, kannst du in der HP lesen. Vielleicht schreibst du uns mal und wir bleiben in Kontakt.
viele liebe Grüße
Nicki

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