Hallo Experten,
ich habe folgende Problemstellung:
Ich habe von September 2006 bis Oktober 2009 ein duales Studium absolviert. Währende der Jahre 2006 bis 2008 habe ich jeweils zu Anfang des Folgejahres, die Auszahlung des Kindergeldes für das Vorjahr beantragt, da ich nicht über die Höchstgrenze gekommen bin. Ich habe auch jedes mal den vollen Betrag ausbezahlt bekommen. Für 2009 habe ich diesen Antrag allerdings nicht mehr gestellt, da ich angenommen habe, dass die Höchstgrenze des Kindergeldes auf das ganze Jahr berechnet wird. Da ich ab 1. Oktober 2009 ein entsprechendes Einkommen hatte, hab ich auf das Jahr gerechnet die Kindergeldhöchstgrenze überschritten.
Nun habe ich vor kurzem von einem Bekannten erfahren, dass in einem solchen Fall nicht auf das ganze Jahr gerechnet wird, sondern der Kindergeldanspruch für neun Monate gilt und somit auch nur das einkommen in diesen 9 Monaten die Höchstgrenze für 9 Monate nicht überschreiten darf.
Meine Frage an euch lautet daher: Kann ich Kindergeldansprüche für diese 9 Monate geltend machen, oder wird doch mein Einkommen das ganze Jahr 2009 in Relation zum Jahreshöchstbetrag für Kindergeld gestellt?
Es wäre super wenn jemand, der die Frage beantworten kann seine Antwort auf eine zulässige Quelle begründen könnte, auf die auch ich dann verweisen kann (Ein Gesetz, Beschluss, oder ähnliches).
Vielen Dank schonmal im Vorraus.
Viele Grüße
Björn