Kindergeld für ein dreiviertel Jahr möglich?

Hallo Experten,

ich habe folgende Problemstellung:

Ich habe von September 2006 bis Oktober 2009 ein duales Studium absolviert. Währende der Jahre 2006 bis 2008 habe ich jeweils zu Anfang des Folgejahres, die Auszahlung des Kindergeldes für das Vorjahr beantragt, da ich nicht über die Höchstgrenze gekommen bin. Ich habe auch jedes mal den vollen Betrag ausbezahlt bekommen. Für 2009 habe ich diesen Antrag allerdings nicht mehr gestellt, da ich angenommen habe, dass die Höchstgrenze des Kindergeldes auf das ganze Jahr berechnet wird. Da ich ab 1. Oktober 2009 ein entsprechendes Einkommen hatte, hab ich auf das Jahr gerechnet die Kindergeldhöchstgrenze überschritten.
Nun habe ich vor kurzem von einem Bekannten erfahren, dass in einem solchen Fall nicht auf das ganze Jahr gerechnet wird, sondern der Kindergeldanspruch für neun Monate gilt und somit auch nur das einkommen in diesen 9 Monaten die Höchstgrenze für 9 Monate nicht überschreiten darf.

Meine Frage an euch lautet daher: Kann ich Kindergeldansprüche für diese 9 Monate geltend machen, oder wird doch mein Einkommen das ganze Jahr 2009 in Relation zum Jahreshöchstbetrag für Kindergeld gestellt?

Es wäre super wenn jemand, der die Frage beantworten kann seine Antwort auf eine zulässige Quelle begründen könnte, auf die auch ich dann verweisen kann (Ein Gesetz, Beschluss, oder ähnliches).

Vielen Dank schonmal im Vorraus.

Viele Grüße

Björn

Hallo Björn,
mein Spezialgebiet ist das SGB II, hat nichts mit Kindergeld zu tun. Sorry.
Grüße
Almut

Hallo Björn,

ich danke für Dein Vertrauen in meine Beratungskompetenz.

Für diese Frage müsste ich mich schlau machen, also einige Zeit Arbeit investieren, die Du sicher nicht bezahlen möchtest.

Deswegen mein Rat: Frage den Bekannten, der Dir den Tip gegeben hat. Er scheint sich auszukennen und muss sich nicht extra einarbeiten.

Ansonsten hofe ich, dass ein Kollege hier vielleicht grad so einen Fall hatte und Bescheid weiß.

Da ich mich nur dann zur Sache einlasse, wenn ich wirklich was weiß und hier nicht rumrate oder philosophiere, muss ich Dir leider eine Absage erteilen.

Trotzdem liebe Grüßé,

W. Pühringer

Hallo Björn !
Soweit ich weiss, muß Dir das Kindergeld für die 9 Monate bewilligt werden … das geht selbstverständlich auch jetzt noch - einen Paragraphen oder Beschluß habe ich dafür aber grad nicht im Kopf - aber bei meiner Tochter war es ähnlich … bitte geh mal in ein soziales Beratungszentrum ( Termin anfragen ) in Deiner Nähe , die wissen genau , wo es geschrieben steht… und dann mit den notwendigen Unterlagen die Ansprüche schriftlich geltend machen … sicherheitshalber per Einschreiben mit Rückschein - oder wenn Du es persönlich abgeben möchtest, fertige bitte vorher eine Kopie Deines Schreibens an, und laß Dir einen Eingangs - Stempel mit Unterschrift für Deine Sicherheit drauf geben … man weiss ja nie …

Recht gutes Gelingen wünscht Andrea

Hallo,
zu Kindergeld kann ich leider nichts Konkretes sagen.

Hallo Björn,

da kann ich leider gar nicht helfen - mit den Feinheiten beim Kindergeld kenne ich mich nicht aus. Tut mir leid!

Im Zweifelsfall kannst du es ja einfach mal versuchen. Um genaue Begründung kannst du dich auch dann noch kümmern, wenn der Antrag abgelehnt wurde. Zum Widerspruch dürftest du ja auch hier einen Monat Zeit haben.

Ingrid

Hallo Experten,

ich habe folgende Problemstellung:

Ich habe von September 2006 bis Oktober 2009 ein duales
Studium absolviert. Währende der Jahre 2006 bis 2008 habe ich
jeweils zu Anfang des Folgejahres, die Auszahlung des
Kindergeldes für das Vorjahr beantragt, da ich nicht über die
Höchstgrenze gekommen bin. Ich habe auch jedes mal den vollen
Betrag ausbezahlt bekommen. Für 2009 habe ich diesen Antrag
allerdings nicht mehr gestellt, da ich angenommen habe, dass
die Höchstgrenze des Kindergeldes auf das ganze Jahr berechnet
wird. Da ich ab 1. Oktober 2009 ein entsprechendes Einkommen
hatte, hab ich auf das Jahr gerechnet die
Kindergeldhöchstgrenze überschritten.
Nun habe ich vor kurzem von einem Bekannten erfahren, dass in
einem solchen Fall nicht auf das ganze Jahr gerechnet wird,
sondern der Kindergeldanspruch für neun Monate gilt und somit
auch nur das einkommen in diesen 9 Monaten die Höchstgrenze
für 9 Monate nicht überschreiten darf.

Hallo, du kannst das noch geltent m,achen. das ist dein gutes Recht. renate Claus

Tut mir leid, da kann ich Dir leider auch nicht weiterhelfen, ausser den Rat geben, es mal rückwirkend zu beantragen. Mehr wie ablehnen kann die Familienkasse auch nicht. Und wenn abgelehnt wird, stehen ja in dem Ablehnungsbescheid auch in der Regel die gesetzlichen Grundlagen.

Viele Grüße

Ich würde einen Steuerberater dazu befragen, ist nicht all zu teuer.