Kindergeld für ein erkranktes volljähriges Kind?

Hallo,

vielleicht hat jemand eine Antwort auf folgenden Sachverhalt?
Meinem Sohn(22)ist aufgrund seiner psychachtr. Erkrankung und der folgenden Therapie, die in den nächsten Wochen beginnt, fristlos der Ausbildungsplatz zum 22.11.10 gekündigt worden.(Evtl. Fortsetzung der Ausbildung nach Genesung stellt der Arbeitgeber in Aussicht.)Um weiter Kindergeld zu bekommen habe ich bei der Familienkasse neben einigen Unterlagen zum Gehalt u.ä. auch ein Attest des Hausarztes vorlegen müssen, dass mein Sohn seit 3 Wochen erkrankt ist und mündlich auch erklärt,dass eine weitere längere Krankschreibung erfolgt wg.anschl. Therapie. Die Sachbearbeiterin der Familienkasse erklärt mir, dass die Entscheidung 6-8 Wochen dauern könnte (?) und das wegen der langen Erkrankung und der anschl. Therapie,( die evtl. auch Monate dauern kann)evtl. die Familienkasse eine Untersuchung durch das Gesundheitsamt anordnen kann und wir als Eltern die Kosten tragen müssen?
Hat jemand Erfahrung mit so einem Fall?
Vielen Dank für jeden Rat.

Hallo,

also erstmal würde ich mich gegen die Kündigung massiv wehren! Eine fristlose ist schon mal gar nicht zu akzeptieren. Außerdem verlangen Sie eine schriftliche Zusage, daß die Ausbildung nach Gesundung des Sohnes fortgesetzt werden kann. Zur ARGE: eine 6-wöchige Prüfung ist grade noch zu ertragen (aber nicht länger). Wenn die ARGE einen Arzt/ Gutachter/ med- Dienst beauftragt, so brauchen Sie die Kosten nicht tragen. Aber Sie sollten denen ein Attest eines Facharztes (Psychiater/ Neurologe/ Psychotherapeuten) vorlegen, das Attest vom Hausarzt reicht da nicht aus.
Und nicht unterkriegen lassen, immer auf den Rechten bestehen - und im Notfall anwaltlichen Rat suchen (bei Rechtschutzversicherung) oder einen Sozialverband (z.B. VdK) zu Hilfe nehmen. Die helfen für ganz kleines Geld auch vor Gericht.
Viel Glück aus Bonn wünscht >>> siebengebirgler

Sorry, da kann ich dir nicht weiter helfen.

Hallo, a) die fristlose Kündigung des Ausbildungsverhältnisses sollten Sie durch einen Anwalt prüfen lassen!

b) Sie sollten bei der Krankenkasse ihres Sohnes nachfragen, inwieweit von dort Krankengeld zu beziehen ist.
c) Auch das Thema sozi9alkasse mit dem Anwalt klären.

Normalerweise hätten Sie oder Ihr Sohn sofort gegen die frsitlose Kündigung klagen müssen. Vielleicht erreicht Ihr Anwalt eine Rückversrtzung in den „vorherigen Stand“! Die Ausbildung wurde ja nicht von Ihrem Sohn beendet, sondern weil der Arbeitgeber „kopfscheu“ geworden ist!

Da ich die Einzelheiten nicht kenne, wären weitere Empfehlungen spekulativ.

Viel Erfolg!

Huhu,
ich weiß nich ob ich Dir helfen kann:frowning: Sollte das Gesundheitsamt eine Untersuchung befürworten, musst Du sie definitiv nicht bezahlen!!! Zu dem Kindergeld kann ich gar nichts sagen, sorry. Ich sehe das Problem erstma bei der fristlosen Kündigung, sollte diese nicht gerechtfertigt sein, Azubis haben ja einen besonderen Kündigungsschutz:smile: würde ich alles versuchen, das Arbeitsverhältnis weiter zu führen, damit Dein Sohn Anspruch auf Kigeld hat. Ansonsten wünsche ich Dir, Deinem Sohn u dem Rest der Familie ganz ganz viel Kraft, dieses durch zu stehen:smile:)LG Kirsten

Dazu kann ich leider nichts sagen. Hatte auch solch einen Fall noch nicht. Sorry.

Wenden Sie sich an die IHK wegen der Kündigung, ich bin der Auffassung, dass dies nicht richtig ist. Schriftlich mit dem Ausbildungsbetrieb die Fortsetzung vereinbaren. Dann zur Krankenkasse um sich dort Auskünfte geben lassen. Bleib zuletzt, dann noch die Rentenversicherung. Dort gibt es Fördermöglichkeiten gerade wegen der Gesundheitsproblematik
Viel Erfolg!
Thomas

Hallo Mrs.Bird,
Auf Deine Frage kann ich Dir leider keine Antwort geben.Wünsche Dir aber trotzdem viel Erfolg bei der Klärung Deines Problems.

Gruß Sonnenblume2

hallo,
habe in sachen kinder keine ahnung
für mich stellt sich grundsätzlich die fragen wie

darf der arbeitgeber ihren sohn überhaupt wegen kranheit kündigen?
er hat eine lohfortzahlung von 6 wochen zu tätigen und nach den 6 wochen bekommt ihr kind krankengeld
da in dieser zeit der ausbildungsvertrag fortbesteht haben sie auch anspruch auf kindergeld
meine emfehlung
gehen sie gengen die kündigung des ausbildungsvertrages an.
gegebenenfals gerichtlich

Hallo,
mein Fachgebiet ist ausschliesslich SGB II, nicht mein Thema.
Almut Gothe

Hallo,

sorry, habe die Mail übersehen. Kann leider nicht helfen.

Gruß Monika